Einstufung als Sachbearbeiterin für die Grundsteuer nach TVöD
#1

Hallo,

Ich habe mich auf eine Stelle als Sachbearbeiterin für die Grundsteuer beworben.  
Die Stelle ist bis Entgeltgruppe TVöD 8 möglich.  
Ich war in letzten Jahren (ca. 9 Jahre) in der Buchhaltung tätig. Habe auch verschiedene Steuerbescheide fürs Finanzamt bearbeitet.  
Ich besitze eine kaufmännische Ausbildung und den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
Außerdem absolviere ich aktuell noch ein 2 Fachbachelor mit dem Wahlfach BWL.

Wo seht ihr mich in der Einstufung? 
Beim Vorstellungsgespräch meinten sie, sie müssten dann schauen, ob sie mich in E 6 oder E 8 Stufe 1 einordnen. Der Fachwirt hat ja auch schon BWL Hintergrund. Beim Gespräch meinten sie, das wäre dann immer berufsbezogen zu betrachten. 

Nächste Woche soll ich zum Probearbeiten kommen.
Stehe also in der engeren Auswahl. 

Für Tipps und Hinweise würde ich mich freuen. 

Viele Grüße
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#2

Geht es um die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe oder um die Zuordnung zu einer Stufe?
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#3

Beides
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#4

Also die Zuordnung der Stufe wäre auch schon gut.
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#5

Hallo,

habe inzwischen eine Zusage für die Stelle bekommen. Sie würden mich bei E6 Stufe 4 einstufen.
Den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen wollen Sie mir nicht anerkennen für eine höhere Eingruppierung. Sozialversicherungsfachkraft wäre dagegen ok.
Seht ihr das gerechtfertigt?

Diese Aufgaben wären von mir durchzuführen:
Selbstständige Erledigung der Steuerangelegenheiten im Bereich der Grundsteuern A/B
Erhebung der Hundesteuer und Vergnügungssteuer
Erhebung von Wirtschaftswegebeiträgen
Veranlagung von Abgaben für Dritte (z. B. Landwirtschaftskammerbeitrag, Kirchensteuer auf Grundbesitz)
Berechnung der überörtlichen Tourismusumlage
Sitzungsdienst

Freue mich auf Rückmeldung.
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#6

Hallo,
bei uns wurde gerade eine Stellenbewertung durchgeführt für Tätigkeiten im Bereich Grundsteuer, Gewerbesteuer, Wasser- und Abwasser. Bewertet wurde mit EG 6.
Ist vielleicht nicht ganz mit deiner Stelle vergleichbar, aber evtl doch ein Anhaltspunkt, dass deine EG korrekt sein könnte.
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#7

Hallo, 

Die Stelle ist in der Ausschreibung mit E6 bis E 8 bewertet worden. 
Mir ging es eigentlich darum, ob es gerechtfertigt ist, mich mit meiner Ausbildung (Fachwirt etc., siehe am Anfang meines Themas), mit E6 Stufe 4 einzustellen. Ich hatte gehofft E 8 mit einem Fachwirt und jahrelanger Erfahrungen in der Buchhaltung und Bearbeitung von Steuererhebung (UmsT, Gewerbesteuer, EÜR usw.), zu bekommen. 
Der Fachwirt ist ja eine breitgefächerte, umfangreiche Qualifizierung.

Grüße
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