Einstufung als Klärwärter
#1

Hallo, ich hätte eine Frage zur Einstufung. Mir wird eine Stelle als Klärwärter angeboten. Der Zweckverband möchte mich in die E5 und Stufe 4 eingruppieren. Ich habe etwas recherchiert und nach meinen Recherchen müsste ich in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert werden, zumindest finde ich in der Stellenbeschreibung den Klärwarter.... Sehe ich das richtig????

Viele Grüße
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#2

Es kommt auf die Tätigkeiten an, die Du auszuüben hast. Die einzelnen Entgeltgruppen weisen dazu Tätigkeitsmerkmale auf.

Für Entgeltgruppe 5 gilt zum Beispiel:
Handwerkliche Tätigkeiten:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Entgeltgruppe 4 wäre daher schon etwas recht wenig.

Aber für Entgeltgruppe 8 müsstest Du schon Meister oder Techniker sein und entsprechende Aufgaben wahrnehmen.
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