Hallo, ich hätte eine Frage zur Einstufung. Mir wird eine Stelle als Klärwärter angeboten. Der Zweckverband möchte mich in die E5 und Stufe 4 eingruppieren. Ich habe etwas recherchiert und nach meinen Recherchen müsste ich in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert werden, zumindest finde ich in der Stellenbeschreibung den Klärwarter.... Sehe ich das richtig????
Viele Grüße
Es kommt auf die Tätigkeiten an, die Du auszuüben hast. Die einzelnen Entgeltgruppen weisen dazu Tätigkeitsmerkmale auf.
Für Entgeltgruppe 5 gilt zum Beispiel:
Handwerkliche Tätigkeiten:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
Entgeltgruppe 4 wäre daher schon etwas recht wenig.
Aber für Entgeltgruppe 8 müsstest Du schon Meister oder Techniker sein und entsprechende Aufgaben wahrnehmen.