Einstufung S8b nach Erzieher-Ausbildung – Berufserfahrung anrechenbar?
#1

Hallo zusammen,

ich habe eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau (ca. 14 Jahre Berufserfahrung) sowie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin mit anschließender Tätigkeit (ca. 2 Jahre Berufserfahrung).
Aktuell habe ich meine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin abgeschlossen.
Meine Frage:
Werde ich bei einer Neueinstellung in einer Förderstätte (z. B. nach S8b) grundsätzlich als Berufsanfängerin in Stufe 1 eingestuft, oder kann meine vorherige pädagogische Berufserfahrung (Kinderpflegerin) als einschlägig anerkannt werden und zu einer höheren Stufe führen?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
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#2

Einschlägig ist sie regelmäßig nicht. Sie ist ggf. förderlich und es kann die Stufe verhandelt werden.
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