Vor 3 Stunden
Hallo zusammen,
ich habe eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau (ca. 14 Jahre Berufserfahrung) sowie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin mit anschließender Tätigkeit (ca. 2 Jahre Berufserfahrung).
Aktuell habe ich meine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin abgeschlossen.
Meine Frage:
Werde ich bei einer Neueinstellung in einer Förderstätte (z. B. nach S8b) grundsätzlich als Berufsanfängerin in Stufe 1 eingestuft, oder kann meine vorherige pädagogische Berufserfahrung (Kinderpflegerin) als einschlägig anerkannt werden und zu einer höheren Stufe führen?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
ich habe eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau (ca. 14 Jahre Berufserfahrung) sowie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin mit anschließender Tätigkeit (ca. 2 Jahre Berufserfahrung).
Aktuell habe ich meine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin abgeschlossen.
Meine Frage:
Werde ich bei einer Neueinstellung in einer Förderstätte (z. B. nach S8b) grundsätzlich als Berufsanfängerin in Stufe 1 eingestuft, oder kann meine vorherige pädagogische Berufserfahrung (Kinderpflegerin) als einschlägig anerkannt werden und zu einer höheren Stufe führen?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!


