21.02.2026, 12:18
Hallo
Fogendes Szenario:
Es ist eine neue Stelle zu besetzen und auch öffentlich ausgeschrieben.
Es wird vorrangig pädagogisch- arbeitserzieherisch- ergotherapeutisch mit Klient*innen gearbeitet (so wird es auch in der Stellenausschreibung beschrieben).
Eine Person mit einschlägiger Erfahrung (30 Jahre) bewirbt sich.
Soll dann E8 bekommen.
Meine Frage an euch: Wieso wird sowas nicht nach SuE in eine S8a oder b eingestuft?
Ist sowas nicht auch gesetzlich irgendwie vorgeschrieben?
Der Betriebsrat scheint da auch nicht zu reagieren....
Gehört das so?
Danke schon mal für hoffentlich folgende Antworten :-)
Grüße
x
Fogendes Szenario:
Es ist eine neue Stelle zu besetzen und auch öffentlich ausgeschrieben.
Es wird vorrangig pädagogisch- arbeitserzieherisch- ergotherapeutisch mit Klient*innen gearbeitet (so wird es auch in der Stellenausschreibung beschrieben).
Eine Person mit einschlägiger Erfahrung (30 Jahre) bewirbt sich.
Soll dann E8 bekommen.
Meine Frage an euch: Wieso wird sowas nicht nach SuE in eine S8a oder b eingestuft?
Ist sowas nicht auch gesetzlich irgendwie vorgeschrieben?
Der Betriebsrat scheint da auch nicht zu reagieren....
Gehört das so?
Danke schon mal für hoffentlich folgende Antworten :-)
Grüße
x


