Einstufung S oder E
#1

Hallo

Fogendes Szenario:
Es ist eine neue Stelle zu besetzen und auch öffentlich ausgeschrieben.
Es wird vorrangig pädagogisch- arbeitserzieherisch- ergotherapeutisch mit Klient*innen gearbeitet (so wird es auch in der Stellenausschreibung beschrieben).
Eine Person mit einschlägiger Erfahrung (30 Jahre) bewirbt sich.
Soll dann E8 bekommen.

Meine Frage an euch: Wieso wird sowas nicht nach SuE in eine S8a oder b eingestuft?
Ist sowas nicht auch gesetzlich irgendwie vorgeschrieben?
Der Betriebsrat scheint da auch nicht zu reagieren....

Gehört das so?

Danke schon mal für hoffentlich folgende Antworten :-)

Grüße
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#2

Das hängt davon ab, ob ein Tarifvertrag auf das Beschäftigungsverhältnis (vollumfäglich) Anwendung findet und wenn ja welcher. Anderenfalls können die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich einzelvertraglich ein Entgelt frei vereinbaren.
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#3

Es steht folgendes in der Stellenausschreibung:


Vergütung erfolgt nach TVÖD-VKA

Ich weiß natürlich nicht, ob die sich daran nur orientieren oder ob sie tarifgebunden sind.
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#4

Bei der Tätigkeit braucht es etwas mehr Details, um einschätzen zu können, welcher Abschnitt der Entgeltordnung einschlägig ist.

Also was für Klient*innen und was sind die pädagogisch- arbeitserzieherischen und- ergotherapeutischen Tätigkeiten?
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#5

  • Alltagsorientierte Unterstützung sowie fachliche Anleitung der Teilnehmenden in der Tagesstruktur. 
  • begleiten und fördern von erwachsenen Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen dertagesstrukturierenden Maßnahme. 
  • Übernahme des Früh- bzw. Weckdienstes in einer Wohnstätte der besonderen Wohnform mit anschließender Tätigkeit in der Tagesstruktur 
  • Ressourcenorientierte und motivierende Anleitung im Alltag 
  • Förderung von Arbeitsgrundfähigkeiten wie Ausdauer, Belastbarkeit, Struktur, Pünktlichkeit und Eigenverantwortung durch Begleiten von handwerklichen, kreativen und kognitiven Projekten 
  • Systematische Einschätzung vorhandener sowie entwicklungsfähiger Kompetenzen 
  • Sicherstellung der vorbereiteten Medikamenteneinnahme
  • Assistenz bei der Zubereitung der Mittagsverpflegung im Rahmen lebenspraktischer Förderung 
  • Enge Zusammenarbeit im interdisziplinären Team 
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#6

Enthält Aufgaben nach verschiedenen Abschnitten der Entgeltordnung. Ohne Bildung von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen lässt sich nicht entscheiden, welche Entgelttabelle anzuwenden ist.
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#7

Ok

Genauer kann ich das noch nicht sagen.

Danke schön bis hierher :-)
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