04.06.2026, 08:59
Hallo,
ich arbeite in einem Stadtwerk (ca 60MA) als Projektleiter Strom und bei uns findet der TVV Anwendung.
Anforderung an die Stelle war Techniker, Meister oder eine vergleichbare Qualifikation der Elektrotechnik, welche ich erfülle (Meister). Dafür wurde die E8 vereinbart.
Da nun nach einiger Zeit in dieser Stelle entsprechende Berufserfahrung erworben wurde sowie Kenntnisse im Tarifvertrag vertieft worden sind, würde ich diese Stelle heute eher in der E9 sehen. Laut Anlage 1 des TVV zur Eingruppierung würde dies meiner Meinung nach zutreffen.
In meiner Tätigkeitsbeschreibung sind mit einem Zeitanteil von 70% folgende Tätigkeiten aufgeführt:
-Netzplanung; Grundlagenermittlung der techn. Lösungen
-Erarbeitung von Preisangeboten für Hausanschlüsse und MS-Anschlüsse
-Projektierung von Bau-/ Investvorhaben
-Mitwirkung zur Erarbeitung definierter Ausschreibungsunterlagen
-Mitwirkung Bietergesprächen und Vergabe von Leistungen
-Bauüberwachung von Projekten
-Durchführung von Bausprechungen
-Durchführung von Abnahmen(Aufmaße, Doku, Rechnung)
-Übergabe Projekte an Netzbetrieb
-innerbetriebliche Organisation ( Materialbereitstellung etc.)
-Sicherstellen der Anforderungen an Gesundheits-/Arbeits-/Umweltschutz
Personalverantworung ist keine vorhanden.
Wie würdet ihr die Sache bewerten? Wäre eine Korrektur der Einstufung auf E9 angemessen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG.
ich arbeite in einem Stadtwerk (ca 60MA) als Projektleiter Strom und bei uns findet der TVV Anwendung.
Anforderung an die Stelle war Techniker, Meister oder eine vergleichbare Qualifikation der Elektrotechnik, welche ich erfülle (Meister). Dafür wurde die E8 vereinbart.
Da nun nach einiger Zeit in dieser Stelle entsprechende Berufserfahrung erworben wurde sowie Kenntnisse im Tarifvertrag vertieft worden sind, würde ich diese Stelle heute eher in der E9 sehen. Laut Anlage 1 des TVV zur Eingruppierung würde dies meiner Meinung nach zutreffen.
In meiner Tätigkeitsbeschreibung sind mit einem Zeitanteil von 70% folgende Tätigkeiten aufgeführt:
-Netzplanung; Grundlagenermittlung der techn. Lösungen
-Erarbeitung von Preisangeboten für Hausanschlüsse und MS-Anschlüsse
-Projektierung von Bau-/ Investvorhaben
-Mitwirkung zur Erarbeitung definierter Ausschreibungsunterlagen
-Mitwirkung Bietergesprächen und Vergabe von Leistungen
-Bauüberwachung von Projekten
-Durchführung von Bausprechungen
-Durchführung von Abnahmen(Aufmaße, Doku, Rechnung)
-Übergabe Projekte an Netzbetrieb
-innerbetriebliche Organisation ( Materialbereitstellung etc.)
-Sicherstellen der Anforderungen an Gesundheits-/Arbeits-/Umweltschutz
Personalverantworung ist keine vorhanden.
Wie würdet ihr die Sache bewerten? Wäre eine Korrektur der Einstufung auf E9 angemessen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG.


