Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen...
Ich sollte am 1.2.2020 in die Stufe 4 wechseln. Das bin ich auch für drei Monate. Da der Träger erst später den SuE in die Praxis umsetzt, werde ich in Stufe 3/2 rückversetzt und verbleibe noch 2 Jahre. Zum 2.1.2022 bin ich nach 5 Jahren in Stufe 4.
Meine Frage: ist es rechtens so? Müsste ich nicht in 3/3 wenigstens bleiben?
Danke für Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tatjana
Welche Regelungen galten vor dem "SuE"? Mit "SuE" ist welcher Tarifvertrag gemeint (TVöD, TV-L...)
Wie war die Eingruppierung vor der Überleitung?
Kirchlicher Tarifvertrag ist TVEKBO, aber ab 1.1.2020 werden wir nach TV öD SuE bezahlt und es gelten auch solche Regelungen zur Einstufung. Ich war bis 31.12.2019 in 3 stufe mit 3 Jahren. Dann nach TV EKBO ab 1.1.20 in Stufe 4/1. Dann Wechsel nach der Einführung des SuE in 3/2, so als ob ich erst 2 Jahre in Stufe 3 wäre.
Da mein Wechsel am 1.2.20 und der neuer Überleitungsvertrag auch ab 1.1.20 gilt, weiß ich nicht, was gilt. Sollte ich in 3/3 bleiben oder in 3/2, wie mein Träger berechnet hat?
Kirchlicher Tarifvertrag ist TVEKBO, aber ab 1.1.2020 werden wir nach TV öD SuE bezahlt und es gelten auch solche Regelungen zur Einstufung. Ich war bis 31.12.2019 in 3 stufe mit 3 Jahren. Dann nach TV EKBO ab 1.1.20 in Stufe 4/1. Dann Wechsel nach der Einführung des SuE in 3/2, so als ob ich erst 2 Jahre in Stufe 3 wäre.
Da mein Wechsel am 1.2.20 und der neuer Überleitungsvertrag auch ab 1.1.20 gilt, weiß ich nicht, was gilt. Sollte ich in 3/3 bleiben oder in 3/2, wie mein Träger berechnet hat?
Ohne Kennnis des Überleitungsvertrags kann man nicht sagen welche Stufe korrekt ist.
TV EKBO: Wechsel in 4. Stufe nach 3 Jahren in 3. Stufe
SuE: Wechsel in 4. Stufe nach 4 Jahren in 3. Stufe.
Es braucht die Regelung für die Überleitung. Grundsätzlich wäre bei Überleitung auch Beginn mit Stufe 1 denkbar.