Einstellung ohne Arbeitsplatz/-raum?
#1
Question 

Hallo,

ich bin langjähriges Personalratsmitglied in einer NRW-Landesbehörde und möchte mich heute mit einer Frage an euch wenden, die sich für uns das erste Mal stellt:

Unsere Leitung ist dabei, die Dienststelle immer weiter personell auszubauen. Allerdings fehlt der entsprechende Platz, ein Neubauvorhaben ist zurückgestellt, inzwischen herrscht räumliche Enge. Die Devise der Leitung ist „Wir müssen halt alle enger zusammenrücken“. Inzwischen ist es so, dass keine freien Raumkapazitäten mehr vorhanden sind, die Planung sieht aber die Einstellung weiterer fester und befristeter Mitarbeiter vor.
Wir (Personalrat) haben nun vor, uns die konkrete aktuelle Raumbelegung vorlegen zu lassen und bei Ausschreibungen Auskunft darüber zu verlangen, wo der neue Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz haben soll.
Grundsätzlich haben wir in NRW als PR ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze – nicht erst im akuten Fall, sondern grundsätzlich und im Hinblick auf alle arbeitssicherheits- und arbeitsschutzrelevanten Sachverhalte wie auch Raumgröße etc. Wir haben also grundsätzlich die Möglichkeit, die Überbelegung von Räumen zu verhindern.
Wir möchten das allerdings nicht erst tun, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“ – sprich, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde und nun quasi auf dem Schoß eines anderen Mitarbeiters Platz nehmen soll Icon_cheesygrin.
Wir haben auch seit Einführung des neuen LPVG wieder die Möglichkeit, die Zustimmung zur Einstellung aus jedem sachlichen Grund verweigern zu können – es gibt keinen Katalog eingeschränkter Begründungen mehr. Uns geht es aber darum, schon vorher anzusetzen: Kann man überhaupt eine Stelle ausschreiben, wenn man keine zumutbare Unterbringungsmöglichkeit für den neuen Mitarbeiter hat?
Ich habe im internet nichts darüber gefunden, ob und wie man Mitarbeiter einstellen kann, ohne überhaupt einen geeigneten Arbeitsplatz für sie vorweisen zu können. Habt ihr da Erfahrungen und Kenntnisse? Oder Ideen?

Danke für eure Hilfe!
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#2

Also das ist schon ein kurioser Fall. In einer Zeit, in der im Staatsdienst normalerweise immer mehr Personal abgebaut wird, soll nun in NRW trotz leerer Kassen plötzlich mehr Personal eingestellt werden. Wird neues Personal aus Ihrer Sicht überhaupt benötigt? Es gibt Amtsleitungen, die schon alleine aus Prestigegründen möglichst viel Personal haben möchten. Es ist nun mal ein Unterschied, ob man Amtsleiter von 50 oder von 150 Mitarbeitern ist. Wäre auch Ihr Amtsleiter(in) bereit, sein Büro mit einem neuen Mitarbeiter(in) zu teilen ?

Vor einigen Jahren wurde unsere Dienststelle aus unerfindlichen Gründen mit neuem Personal nur so "überschwemmt". Folge: Manche Kollegen waren bereits nach zwei Stunden mit der Arbeit fertig und bettelten förmlich nach einer Beschäftigung. Nun, 10 Jahre später, fängt man an, überzähliges Personal vorzeitig in den Ruhestand zu schicken (in Bayern sollen demnächst ca. 9.600 Stellen gestrichen werden). Betroffen sind hauptsächliche Beamte des mittleren Verwaltungsdienstes.

Auch wenn nun der nachstehende Vergleich etwas unpasend sein sollte:

Strafgefangene haben erfolgreich gegen zu kleine Hafträume geklagt und weitgehend ihr Recht bekommen ("Verletzung der Menschenwürde" !)

Folglich:

- mind. 7 qm Bodenfläche und ca. 18 m³ Raumvolumen pro Häftling
- ausreichender Geräuschschutz
- genügend Fensterfläche
- ausreichende Beheizung & Belüftung
- genügend Platz für benötigte Möblierung

Nehmen wir nun mal an, dass in einem Büroraum drei Personen arbeiten sollen, dann dürfte die Raumgröße aus meiner Sicht nicht unter 21 qm liegen, der Rauminhalt nicht unter 54 m³. Bei Publikumsverkehr sollten die Größen entsprechend erhöht werden. Auch sollte der Büroraum nicht in unmittelbarer Nähe von Toiletten liegen, da hier eine Geräusch-u. Geruchsbelästigung zu befürchten ist (hatte früher selbst ein solches, Ekel erregendes Büro !)

Wie gesagt, der Vergleich mit inhaftierten Straftätern mag vielleicht dem einen oder anderen Forumsteilnehmer etwas "aufstoßen", man hätte aber gegenüber den Verantwortlichen in Ihrer Behörde jedenfalls eine interessante Argumentationshilfe.

Sollte es zu keiner vernünftigen Lösung kommen, sollte meines Erachtens die zuständige Aufsichtsbehörde (Ministerium) entscheiden.


Gruß aus Bayern
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