Einstellung eines Arbeitnehmers ohne Zustimmung Personalrat
#1

Hallo, ich habe eine ganz dringende Frage. Ich bin Personalratsvorsitzende im öffentlichen Dienst (eine Kommune in Sachsen). Es wurde ein Vorstellungsgespräch geführt für eine Stelle im Bauhof. Der Bewerber, welcher in die engere Auswahl kam, hat erhöhte Gehaltsvorstellungen geäußert und wohl auch in Aussicht gestellt bekommen, dass diesen entsprochen wird (ich selbst war nicht bei dem Gespräch dabei, sondern 1 Mitglied des PR). Die Einstellung erfolgte zum 01.04.2018. Heute ist er den ersten Tag auf Arbeit. Er hat am 12. März einen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen, welcher nicht vom Personalrat unterschrieben wurde, da wir uns als Gesamtheit der Arbeitnehmervertretung einig waren, diesen nicht zu unterzeichnen im Zuge der Gleichbehandlung aller anderen Bauhofmitarbeiter, die alle eine wesentlich niedere Bezahlung erhalten. Mein Stellvertreter bekam am 08. März dessen Vertrag von unserer Hauptamtsleiterin zur Unterschrift vorgelegt (ich war vom 06. bis 14.03.2018 krankheitsbedingt nicht anwesend). Er hat diesen nicht unterzeichnet aus vorgenannten Gründen. Nun ist bereits der 03. April und der neue Mitarbeiter ist auf Arbeit. Ist der Vertrag jetzt gültig auch ohne Unterschrift des Personalrates?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
B. Großmann
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#2

Habt ihr innerhalb der Frist (LPVG BW 3 Wochen) schriftlich und begründet der Einstellung widersprochen?

Wenn dies ausgeblieben ist, habt ihr zugestimmt.

Aber ihr könnt Euch die Stellenbeschreibung des Kollegen geben lassen und aufgrund der dann "gleichen" oder ähnlichen Stellenbeschreibungen anderer Mitarbeiter auf eine neue Stellenbewertung pochen, aufgrund Gleichbehandlung


mfg BBH
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#3

Der Arbeitsvertrag muss nicht vom Personalrat unterschrieben werden. Die Einstellung ist ggf. mitbestimmungspflichtig. Wenn es eine entsprechende Personalmaßnahme gab hättet ihr sie mit entsprechender Begründung ablehnen müssen. Ob die genannten Gründe erhebliche Ablehnungsgründe sind müsste man weiter prüfen. Wobei ich eher keine Versagensgründe nach § 82 Sächsisches Personalvertretungsgesetz sehe.

Soweit die Personalmaßnahme nicht innerhalb der Frist (Anfang letzter Woche) von euch abgelehnt wurde gilt die Zustimmung als erteilt.

Der Vertrag ist gültig. Wenn tatsächlich die Beteiligungsrechte des Personalrates verletzt wurden kann der Beschäftigte eventuell nicht beschäftigt werden. (Der Vertrag gilt aber und er muss bezahlt werden.)
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