04.11.2021, 20:49
Ich bin angestellt in einer Kommune und wurde heute darüber informiert, dass eine Verfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat einging, welche für Beschäftigte nach dem TVöD-L gilt.
Gleichzeitig erhielt ich jedoch die Information, dass selbstredend die Regelung auch für TVöD-VKA gilt. Die Länder (TVöD-L) würden hier die kommunale Ebene mit einbeziehen (TVöD-VKA), Grundlage seien die Sonderrechte, die aufgrund der Pandemie-Lage gelten.
Ist es richtig, dass die Verfügung auch für Angestellte einer Kommune (TVöD-VKA) Gültigkeit hat, wenn diese für Beschäftigte nach dem TVöD-L gilt?
Wo ist dieses Sonderrecht geregelt?
Gleichzeitig erhielt ich jedoch die Information, dass selbstredend die Regelung auch für TVöD-VKA gilt. Die Länder (TVöD-L) würden hier die kommunale Ebene mit einbeziehen (TVöD-VKA), Grundlage seien die Sonderrechte, die aufgrund der Pandemie-Lage gelten.
Ist es richtig, dass die Verfügung auch für Angestellte einer Kommune (TVöD-VKA) Gültigkeit hat, wenn diese für Beschäftigte nach dem TVöD-L gilt?
Wo ist dieses Sonderrecht geregelt?