Einstellung, Anstellung Beamter
#1

Hallo an alle,
bei uns in der Dienststelle wurde eine neue Stelle geschaffen. Diese Stelle soll nun mit einem Beamten besetzt werden. Allerdings weigert sich unser Dienstherr uns Informationen zur Stelle zu geben. Es liegt aufgrund einer Neuschaffung der Stelle keine Stellenbewertung vor.

Kann der Dienstherr dem Personalrat dies verweigern? Ohne die Stellenbewertung/Stellenbeschreibung können wir nicht nachvollziehen welche Besoldung die Richtige ist.

Was passiert wenn wir ablehnen? Einigungsstelle? Dienstherr übergibt trotzdem die Urkunde!

Gruß
Gast
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#2

Hallo,
das ist doch ein Problem, dass die Dienststelle hat. Wenn es hart kommt, bleibt Euch nur der Weg zum Verwaltungsgericht.
Der PR hat ein Informationsrecht. Ich gehe einmal davon aus, dass die "neue" Stelle auch ausgeschrieben wurde. Vielleicht ist ja die Dienststelle der Meinung, dass es hier Ausnahmen von der Mitbestimmung gibt (Umsetzung).
Das ändert natürlich nichts daran, dass der PR grundsätzlich wissen muss, wie die Stelle bewertet wurde (Arbeitsplatzbeschreibung, Stellenbewertung, Gefährdungsbeurteilung). Zumindest das Informationsrecht wird nicht berücksichtigt. Wenn der PR nicht zustimmt und es sich um eine Neueinstellung oder um ein Beförderungsamt handelt, hat die Dienststelle ein Problem. Es ist nur die Frage: Bleibt Ihr hart oder gebt Ihr nach?
Ein persönliches Gespräch mit dem Dienststellenleiter bietet sich an.
LG und viel Erfolg!
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#3

Hallo,
vielleicht solltest Du zumindest das Bundesland angeben, damit man weiß welches LPersVG gilt.
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#4

(24.05.2019, 08:11)Gast schrieb:  Hallo,
vielleicht solltest Du zumindest das Bundesland angeben, damit man weiß welches LPersVG gilt.

Hatte ich vergessen. Bundesland ist Bayern.

Ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter gestaltet sich sehr schwierig, da er uns nach einem Gespräch dies eben verweigert.
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#5

Hallo,
wie wäre denn dann Art. 69 Absatz 2 Satz 1 BayPVG ?
Begründung:
Aufgabe des Personalrates ist für die Prüfung der Einhaltung der Besoldungsstruktur nach dem Besoldungsgesetz und dem Tarifrecht. Dies geht aber nur, wenn eine Arbeitsplatzbeschreibung und die sich daraus ergebenen Bewertungen vorgelegt werden.
Sofern die Dienststelle dies immer noch nicht will und auch der Dienststellenleiter keine Gesprächsbereitschaft signalisiert, würde ich
a) Hilfe bei einer Gewerkschaft suchen oder
b) eine Rechtsberatung (außerhalb der Dienststelle) fordern und ggf.
c) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Ich verstehe nur nicht, warum es immer erst so weit kommen muss. Kennt die Dienststelle nicht den Artikel 2 BayPV 1) nicht in dem steht: "Dienststelle und Personalvertretung arbeiten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammen."?

LG
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#6

(24.05.2019, 11:32)Gast schrieb:  Hallo,
wie wäre denn dann Art. 69 Absatz 2 Satz 1 BayPVG ?

Danke dir für die Info. Darüber bin ich auch schon gestolpert. Kennst du dazu ein Urteil, dass wir diese Unterlagen tatsächlich bekommen müssen.

Klagen ist immer sehr schwierig.  Andererseits wenn Sie es nicht lernen ....
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#7

Hallo,
oft geht die Dienststelle davon aus, dass nicht geklagt wird.
Habt Ihr keinen Zugang zu Juris oder Google?
Einfach mal eingeben "Informationsrecht" und "BayPVG" und "VerwGericht"
Da ist bestimmt etwas passendes dabei.
Aber könnt Ihr kein Gespräch mit dem Dienststellenleiter führen?
Dem ist doch gewiss nicht daran gelegen, dass Ihr klagt!
LG
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