Guten Tag,
hat der Personalrat ein Recht darauf, die Bewerbungsunterlagen der abgelehnten Bewerber und die Begründung der Ablehnung zu erfahren?
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen, soweit der Personalrat in der Mitbestimmung bei der Einstellung ist. Also nicht bei Einstellungen, die nicht der Mitbestimmung unterliegen oder wenn es zu keiner Einstellung kommt. Auf eine Begründung der Auswahl einer einzustellenden Person besteht Anspruch. Wenn niemand eingestellt wird, ist der Personalrat im Kern außen vor.
Wenn Niemand eingestellt wird, muss das Verfahren eingestellt werden. Auch hier hat der PR das Recht die Unterlagen einzusehen, damit Verstöße gegen das AGG kontrolliert werden können.