Einsichtnahme in Beschlussvorlagen u.a.
#1

Hallo zusammen! Icon_lol

Zunächst einmal: Wenn ein Gremium - z.B. der Amtsausschuss - tagt und auf der Tagesordnung sind Tagesordnungspunkte: Personalangelegenheiten. Darf der Personalrat die Einsichtnahme in diese Beschlussvorlagen vor der Sitzung beantragen bzw. kann der Personalrat sich die Beschlussvorlagen vor der Sitzung vorlegen lassen? Außer den Beschlussvorlagen wird auch der Haushaltsplan nebst Stellenplan beschlossen. Auch der Stellenplan ist doch vor Beschlussfassung dem Personalrat in Kopie auszuhändigen oder?

2. Sachverhalt: Eine Beschäftigte einer Amtsverwaltung bittet um Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses. Der AG stimmt dem zu. Der AG möchte der Beschäftigten ferner eine Abfindung zahlen. Der Personalrat geht da nicht mit. Auf welcher Grundlage? Ich sehe das so, dass durchaus bei einer betriebsbedingten Kündigung Abfindung gezahlt werden kann, aber nicht in diesem Fall oder gibt es da Ausnahmen bzw. Besonderheiten?

Gruß und Danke rose77
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#2

Hallo rose77,

der Ansprechpartner des Personalrates ist der Dienststellenleiter. Der hat auch dafür zu sorgen, dass eventuelle Beteiligungsrechte des Personalrates gewahrt werden. Es gibt aber keine Grundlage, wonach der Personalrat die Einsicht in Beschlussvorlagen verlangen kann.

Beim Stellenplan gibt es zumindest ein Mitwirkungsrecht auf Grundlage des jeweiligen Personalvertretungsgesetzes. Der Stellenplanentwurf ist dem Personalrat demnach nicht nur vor Beschlussfassung in Kopie zu übergeben. Die Dienststellenleitung muss sich schon auf eine Erörterung des Stellenplanentwurfs einlassen, bevor eine Beschlussvorlage dazu gefertigt wird.

Zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses: Aufhebung bedeutet ja, dass beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden wollen. Wenn der AG seinerseits Abfindung zahlen will, dann vermutlich, um irgendwelche Forderungen der Arbeitnehmerin zu vermeiden. Jedenfalls sehe ich da keine rechtliche Grundlage für die Beteiligung des PR.

Gruß vom Barnimer
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#3

(15.01.2018, 17:29)Gast schrieb:  Beim Stellenplan gibt es zumindest ein Mitwirkungsrecht auf Grundlage des jeweiligen Personalvertretungsgesetzes. Der Stellenplanentwurf ist dem Personalrat demnach nicht nur vor Beschlussfassung in Kopie zu übergeben. Die Dienststellenleitung muss sich schon auf eine Erörterung des Stellenplanentwurfs einlassen, bevor eine Beschlussvorlage dazu gefertigt wird.

014 014 ,
wenn der Personalrat beim Stellenplan mitreden darf, weil es mitbestimmungspflichtig ist oder das Benehmen herzustellen ist, dann ist es schwer, dem Personalrat den Stellenplan erst nach der Beschlussfassung auszuhändigen.
Damit würde die Dienststelle nämlich die Rechte des Personalrates verletzen, so eine Entscheidung eines OVGs, denn wie soll sich der Personalrat vorbereiten ohne Stellenplan? Icon_rolleyes
Dann gibt es auch noch das Informationsrecht des Personalrates.
Das mag ja von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, aber so einfach würde ich mich als Personalrat nicht abspeisen lassen! P033
Wie seht Ihr das?
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