Einschlägige Berufserfahrung
#1

Hallo zusammen,

welche Erfahrungen habt Ihr bei der Einsortierung der Stufen im Zusammenhang mit "einschlägiger Berufserfahrung" gemacht? Wurden Euch Zeiten beruflicher Vortätigkeit anerkannt, auch wenn sie nicht direkt im öffentlichen Dienst stattgefunden haben?
Ich war unter anderem auch beruflich im Erziehungswesen tätig. Wird das von Jugend- und Sozialämtern als Berufserfahrung anerkannt?

Liebe Grüße
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#2

Hallo,
das ist ein schwieriges Thema und wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
Ich kenne das so, wie es in TVöD § 16 dargestellt.
§ 16 (VKA)

(1) 1 Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. 2 Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (VKA) geregelt.

(2) 1 Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2 Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.
3 Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.

Einschlägige Berufserfahrung wird dabei sehr spezifisch auf die Anforderungen der angestrebten Stelle gesehen. Na ja und der Satz ".... wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. " lässt ja viel Spielraum zu.
Gruß Pumukel
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#3

Erziehungswesen hat ja jetzt nicht so wirklich was mit Verwaltung zu tun. Von daher würde ich eine einschlägige Berufserfahrung im Bereich Sozialamt oder Jugendamt verneinen.
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#4

Würde den Erziehungsbereich auch nicht darunter einstufen.. Das zählt wohl eher zu zusätzlichen Qualifikationen oder so, nicht?
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