Einschlägige Berufserfahrung in Privatwirtschaft bei EG 6 um in Stufe 2 anzufangen
#1

Hallo,
ich habe eine Zusage für den Öffentlichen Dienst bekommen. Gesucht wurden Verwaltungsfachangestellte oder alternativ Rechtsanwaltsfachangestellte. In den letzten 10 Jahren habe ich aber als Geschäftsführerin und Ausbilderin mit IHK-Zertifikat in der Privatwirtschaft gearbeitet und habe dort viele rechtliche Verfahren betreut und erfolgreich abgeschlossen. Bei entsprechender einschlägiger Berufserfahrung könnte ich statt in Stufe 1 auch in Stufe 2 anfangen. Was wären hier in meinem Fall anerkannte Nachweise dass ich gleich in Stufe 2 eingruppiert werde?

Liebe Grüße und schon mal ein Dankeschön vorab.
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#2

". Was wären hier in meinem Fall anerkannte Nachweise dass ich gleich in Stufe 2 eingruppiert werde?"
Am besten mit dem zukünftigen Arbeitgeber sprechen, was aus seiner Sicht nötig ist.

Typisch wäre ein glaubhaftes Arbeitszeugnis aus dem hervorgeht, dass man im früheren Arbeitsverhältnis recht genau die zukünftigen Aufgaben gehabt hatte.

Einschlägige Berufserfahrung ist eher fraglich. Bei mindestens 3 Jahre wäre es Stufe 3.
Vor Vertragsabschluss kann man auch über die Anerkennung förderlicher Berufserfahrung verhandeln. Die Anforderungen an förderliche Berufserfahrung sind deutlich geringer. Dafür besteht kein Anspruch darauf, dass diese berücksichtigt wird.
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