11.06.2026, 08:36
Unsere Einsatzkräfte begehren die Eingruppierung in Entgeltgruppe 8, da sie nach ihren Aussagen einen Trupp führen (Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften). Die Führung eines Trupps wurde nicht explizit übertragen.
Im TVöD wird immer von der 50% - Regelung ausgegangen. Heißt das, dass sie mindestens 50% ihrer Tätigkeit einen selbständigen Trupp führen müssten oder reicht der Fakt, dass die Führung eines Trupps schriftlich angeordnet wurde um einen Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 begründen?
Wird bei dem selbständigen Trupp rein von hauptamtlichen Kräften ausgegangen oder kann der Trupp auch (zusätzlich) aus ehrenamtlichen Kameraden zusammengesetzt sein, um die Eingruppierung zu rechtfertigen?
Im TVöD wird immer von der 50% - Regelung ausgegangen. Heißt das, dass sie mindestens 50% ihrer Tätigkeit einen selbständigen Trupp führen müssten oder reicht der Fakt, dass die Führung eines Trupps schriftlich angeordnet wurde um einen Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 begründen?
Wird bei dem selbständigen Trupp rein von hauptamtlichen Kräften ausgegangen oder kann der Trupp auch (zusätzlich) aus ehrenamtlichen Kameraden zusammengesetzt sein, um die Eingruppierung zu rechtfertigen?


