Einordnung in EG 10
#1

In der aufgeführten Liste mit Beispielen zur Eingruppierung  sind z.B. der Behindertenbeauftragte und der Flüchtlingsbeauftragte aufgeführt.
In diese Reihe gehört m.E. doch auch die Gleichstellungsbeauftragte. Wie sehen Sie das?
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#2

Die Liste mit den beispielhaften Entgeltgruppen bei Ausschreibungen sagt ja sowieso nichts zur Eingruppierung aus.
Bei Gleichstellungsbeauftragten gibt es ja ganz unterschiedliche Ausgestaltungen. Z.B. ist die Gleichstellungsbeauftragte nach BGleiG nicht in der Funktion eingruppiert. Grundlage der Eingruppierung ist dort die Tätigkeit von vor der Wahl als Gleichstellungsbeauftragte.

Es kommt also für die Eingruppierung auf die Rechtsgrundlage und Ausgestaltung der Aufgabe an.
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