Einmalzahlung Inflationsausgleich bei Kündigung zum 31.05.2023
#1

Hallo Zusammen, ich habe in meiner kommunalen Einrichtung zum 31.05.2023 gekündigt, habe ich Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 1240 €? Da diese ja erst im Juni 23 ausgezahlt werden, ich aber das letzte Gehalt zum 31.05.2023 ausgezahlt bekomme.
Vielen Dank vorab für die Rückantwort.
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#2

Ja, es besteht Anspruch.
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