Einmalzahlung 2015
#1

Hallo,

ich bin seit 1. Dezember 2014 bei einer Kommune in Bayern angestellt und habe erfahren, dass es für 2015 eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro geben soll.

Die Kommune ist Mitglied beim Verband der kommunalen Arbeitgeber und trotzdem habe ich mit dem Oktoberentgelt keine Auszahlung erhalten.

Nach telefonischer Nachfrage in der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass davon nichts bekannt sei.


Wie sollte ich nun weiter verfahren? Was mache ich wenn mir, im Fall der Fälle, der einmalige Betrag erst Ende November etc ausgezahlt wird? Kann ich so etwas wie Zinsen verlangen?


Danke
Barbara M.
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#2

Hallo,
das kann vielleicht daran liegen, dass dir die Pauschalzahlung gar nicht zusteht oder deine Dienststelle die Bestimmungen des "Tarifvertrages über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015" nicht kennen.
Nach § 3 TV Pauschalzahlung bekommen Beschäftigte die in einem Angestelltenverhältnis sind und nach dem 31.12.2014 in Entgeltgruppe 2-8 eingruppiert waren die Pauschalzahlung von 360 Euro.
Für 360 Euro Zinsen für ein zwei Monate verlangen kann man machen aber ...naja das muss jeder selber wissen ob er das geltend machen will.

Gruß
Roland
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#3

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro
für das Jahr 2015
Hallo,
die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten auch 2015 unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalzahlung. Hintergrund der Pauschalzahlung in 2015, die ab 2010 für jedes Jahr gezahlt wurde, ist, einen Nachteilsausgleich für die Verzögerungen der Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung zu schaffen. Bisher kam es zu keinem Fortschritt, da die Arbeitgeberseite hier eine Blockadehaltung eingenommen hat.
Hinsichtlich des Anspruches auf die einmalige Pauschalzahlung 2015 haben sich die Voraussetzungen zu 2014 grundsätzlich nicht verändert. Diese Pauschalzahlung ist daher nicht Neues!
Die Gewerkschaften haben darüber informiert.
Stichtag für die Antragstellung war übrigens, wenn ich mich recht erinnere, der 31.10.2015.
Setz Dich doch mal mit Deiner Gewerkschaft in Verbindung um Festzustellen, welche Möglichkeiten Ihr jetzt noch habt.
Liebe Grüße
delme1
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#4

Das heißt also wenn man keinen Antrag bis zum 31.10.2015 gestellt hat ist das Geld weg???

Gruß Barbara
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#5

Nach § 3 TV Pauschalzahlung brauchst du keinen Antrag stellen.
Ich würde der Dienststelle ein Schreiben schicken wo du auf die versäumte Zahlung nach § 3 TV Pauschalzahlung hinweist. Dann siehst du ja was kommt.
Gruß
Roland
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