24.09.2022, 13:16
Sehr geehrte Damen und Herren,
im konkreten Fall wurde dem Mitarbeiter eine "herzliche Einladung zum Mitarbeitergespräch" per E-Mail zugestellt. Es stellte sich im Gespräch dann erst heraus, dass es sich hierbei um die Überprüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde handelte. Der Mitarbeiter konnte sich zu den Inhalten nicht vorbereiten und auch nicht sich vorher beim Personalrat informieren.
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber nicht bereits in der Einladung die Gründe bereits benennen und/oder die Teilnahme des Personalrats empfehlen hätte müssen?
Falls ja, können Sie mir die Gesetzesgrundlagen hierfür benennen?
Vielen Dank
im konkreten Fall wurde dem Mitarbeiter eine "herzliche Einladung zum Mitarbeitergespräch" per E-Mail zugestellt. Es stellte sich im Gespräch dann erst heraus, dass es sich hierbei um die Überprüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde handelte. Der Mitarbeiter konnte sich zu den Inhalten nicht vorbereiten und auch nicht sich vorher beim Personalrat informieren.
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber nicht bereits in der Einladung die Gründe bereits benennen und/oder die Teilnahme des Personalrats empfehlen hätte müssen?
Falls ja, können Sie mir die Gesetzesgrundlagen hierfür benennen?
Vielen Dank