Einladung Mitarbeitergespräch
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

im konkreten Fall wurde dem Mitarbeiter eine "herzliche Einladung zum Mitarbeitergespräch" per E-Mail zugestellt. Es stellte sich im Gespräch dann erst heraus, dass es sich hierbei um die Überprüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde handelte. Der Mitarbeiter konnte sich zu den Inhalten nicht vorbereiten und auch nicht sich vorher beim Personalrat informieren.
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber nicht bereits in der Einladung die Gründe bereits benennen und/oder die Teilnahme des Personalrats empfehlen hätte müssen?
Falls ja, können Sie mir die Gesetzesgrundlagen hierfür benennen?

Vielen Dank
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#2

moin
das kennen wir sehr gut aus unserem Bezirksamt , ist eine absolute Frechheit und scheinbar eine Masche , und verlangt nach einer Beschwerde gegen den einladenden , aber das wird dann sicherlich vertuscht, wir haben in solchen fällen den Personalrat eingeschaltet ist aber so sinnvoll wie sich mit der Hand vorn arsch zu hauen , die sind auch eher auf Seiten der Arbeitgeber, wollen sich ja ihre guten Beziehungen nicht versauen 
Gruß
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#3

...in der Einladung die Gründe bereits benennen und/oder die Teilnahme des Personalrats empfehlen hätte müssen?







Ganz klar: JA





Vielerorts üblich ist es, dass Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied zu einem Personalgespräch hinzuziehen.

Dies ist laut Beriebsverfassungsgesetz in verschiedenen Fällen (§§ 81 Abs. 4 S. 3,  82 Abs. 2 S. 2,  83 Abs. 1 S. 2,  84 Abs. 2 S. 2 BetrVG) zulässig, außerdem bei Präventionsgesprächen schwerbehinderter Mitarbeiter gem. §  84 SGB IX.

Im BetrVG eine Hinzuziehung von Betriebsräten auf Wunsch des Arbeitnehmers für bestimmte feste Anlässe gesetzlich normiert. Dies betrifft u. a. auch Personalgespräche über die

Behandlung von Beschwerden (§ 84 Abs.1 S.2 BetrVG).

Einfach mal an die vertrauensvolle Zusammenarbeit appelieren. Manchmal geschied so etwas aus Unwissenheit, nicht aber mit Vorsatz...


Beste Grüße
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