Eingruppierung von E5 in E6
#1

Hallo,
ich werde nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung zum 01.09.2014 in E5 eingestellt.
Ab 01.01.2015 erhalte ich dann Entgelt nach E6.
So steht es sinngemäß im Gemeinderatsbeschluss.

Nun meine Frage:
Wenn ich in E6 "höhergruppiert" werde erhalte ich automatisch Stufe 2, so wie es der TVöD bei Höhergruppierung vorsieht, oder erhalte ich trotzdem nur E6 Stufe 1?


Ich hoffe Ihr habt sowas schonmal erlebt und wisst wie es abläuft


Gruß

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#2

Hi.

Du kommst in die Stufe 2.

Gruß
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#3

Bist du dir da sicher? Ich meine es ist ja eigentlich keine Höhergruppierung im eigentlichen Sinn, sondern es ist von Anfang an festgelegt wann ich in die höhere Gruppe komme und auch nicht weil ich höhere Aufgaben übernehme, sondern einfach so, da ich nach der Ausbildung nicht automatisch in EG 6 komme.


Grüße
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#4

Was ist das denn für ein komisches Konstrukt? Der Gemeinderat entscheidet über Höhergruppierungen und "einfach so" wird niemand eingruppiert, sondern nach der Wertigkeit der Stelle.
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#5

S10347
ich gehe mal davon aus, dass du mit Abschlussprüfung auch dein Ausbildungsende meinst.
Wenn man dir eine Stelle und die entsprechende Arbeit anbietet, die in E6 bewertet wurde, dann hast du die E6 ab dem ersten Tag zu bekommen. Der Gemeinderat hat da nichts zu entscheiden!
Sollte man dir erstmal Aufgaben übertragen, die nur eine E5 rechtfertigen, dann ist das so ok. Du solltest aber schauen, was der Unterschied ist, nachdem du die E6 bekommst. Es gibt keine Bewährungsaufstiege mehr.
An der Stufe wird sich nichts ändern - erst nach einem Jahr Arbeit kommst du in die Stufe 2.
Gruß pumukel
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#6

hallo,
also es ist so: ich beende dieses jahr wie gesagt die ausbildung und komme dann das erste ca. viertel jahr in e5 danach in e6. warum weiß ich nicht, ich denke mal so eine art einlernphase.

von einem anderen großen kommunalen arbeitgeber weiß ich, dass alle fertigen auszubildenden erstmal ein jahr in e5 kommen und dann schon auf ihrer stelle sitzen - erst nach diesem "einlernjahr" bekommen sie die eigentliche gruppe.

ich denke so ist das bei mir auch

also e5 stufe 1
e6 stufe 2

meint ihr?


gruß
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#7

Hi.

Zitat:An der Stufe wird sich nichts ändern - erst nach einem Jahr Arbeit kommst du in die Stufe 2.

Das ist so nicht korrekt.

Wenn er in die EG 5 kommt (nimmt nur Aufgaben der EG 5 wahr) und dann zum Zeitpunkt x in die EG 6 (weil die entsprechenden Aufgaben übertragen werden), dann ist das eine Höhergruppierung.

Dazu dann einfach in § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD schauen:
Zitat:(4) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2

Das Jahr muss dabei noch nicht rum sein.


Nach Ausbildung EG 5 Stufe 1, wenn du dann Aufgaben der EG 6 erhälst und demnach so eingruppiert bist, kommst du in die EG 6 Stufe 2.

Gruß
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#8

Die Stelle bleibt bei mir die gleiche! Ist es dann rechtens, dass ich das erste viertel Jahr nur E5 bekomme und erst dann E6? Kann ich irgendwie direkt auf E6 bestehen oder würde der Schuss nach hinten losgehen?
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#9

Kommt drauf an, ob Dir wirklich schon alle Aufgaben übertragen wurden. Oftmals wird in der Einarbeitungszeit ja noch nicht alles übertragen.
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#10

Ich würde das an deiner Stelle gerne akzeptieren! Da dir da die Stufe 2 in E6 viel mehr bringt - sonst müsstest du ja in E6 Stufe 1 ein Jahr warten. Finanziell stehst du somit viel besser da. Auch weil du dann z. B. auch früher in die Stufe 3 etc. kommst.
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#11

Wenn die Stelle mit EG 6 bewertet ist und du die Aufgaben voll übertragen bekommst, dann bist du auch in die EG 6 einzugruppieren.

Auch wenn es nicht fair erscheint, es ist nun einmal Standard, dass man häufig eine Einarbeitungszeit von 6 Monaten hat. Diese darf zwar nicht zu Lasten des Beschäftigten und dessen Eingruppierung gehen, wird aber einfach damit begründet, dass nicht alle Aufgaben übertragen werden.

Du bist gerade mit der Ausbildung fertig und weißt jetzt schon, dass du in 6 Monaten eine Entgeltgruppe aufsteigen wirst (was folglich auch die Stufe 2 bedeutet). Das sollte eigentlich ausreichend sein. Wenn du jetzt Alarm schlägst und einen Aufstand wegen 6 Monaten machst, die sogar noch nachteilig für dich sein könnten (siehe Post von Gast 10:17 Uhr), dann schadest du dir insgesamt mehr als es nutzt.

Lieber 6 Monate warten, als lange oder auf ewig einen faden Beigeschmack zu hinterlassen (ob fair oder nicht, spielt dabei keine Rolle).

Gruß
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#12

Also kann man mir mal bitte die rechtlichen Grundlage dafür nennen, wenn man 3 Monate in E5 Stufe 1 arbeitet, dann automatisch bei Höhergruppieren (E6) in Stufe 2 rutscht?

DAS IST LEIDER NICHT SO. Ein Jahr Stufe 1, dann Aufstieg in Stufe 2. 2 Jahre Stufe 2, dann Aufstieg in Stufe 3 usw. Egal welche Entgeltgruppe!!

LG
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#13

§ 17 Abs. 4 Satz 1 TVÖD

(4) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.
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#14

Hi.

Die rechtliche Grundlage ist in § 17 Abs. 4 TVöD zu finden. Dort heißt es:

Zitat:(4) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.

Wenn du mit EG 5 Stufe 1 eingestellt und ein Tag später in EG 6 höhergruppiert wirst, dann kommst du in die Stufe 2.

Gruß
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#15

Okay, seh ich ein, aber leider gilt für mich der TV-L und dann auch noch für Bln. Zudem wurde ich nach ca. 10 Wochen E5, versetzt und soll seit dem (ist zwar noch nicht passiert aber sollte dann demnächst auch kommen) eine E6 bekommen. Ich habe nicht die selbe Tätigkeit wie vorher bei der E5. Jetzt die Frage: Tangiert mich dieser Sachverhalt?
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