Eingruppierung v. Kassenverwaltern
#1

Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage:

Nach Teil B XIII ist für die Eingruppierung des Kassenverwalters u. a. auch die Anzahl der Kassenbeschäftigten ausschlaggebend. Zählen hierbei "nur" die Mitarbeiter, die direkt in der Gemeindekasse zugeordnet sind (also bildlich gesprochen, deren Schreibtisch da steht) oder zählen hierzu auch die Mitarbeiter der definierten Zahlstellen (also z. B. vom Einwohnermeldeamt, die in Ihrer Zahlstelle Kassengeschäfte (Einzahlungen) tätigen).

Vielen Dank
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#2

Guten Morgen,

ich kenne mich zwar nicht mit den Eingruppierungsvorschriften selber aus, würde aber davon ausgehen, dass nur die Mitarbeiter zählen, die direkt der Gemeindekasse unterstellt sind. Für die der Kassenverwalter also dienstlich und fachlich zuständig ist. Für die Mitarbeiter der Zahlstellen ist er nur fachlich verantwortlich.

Wir haben in unserer Stadt 134 Zahlstellen. Die Aufgaben dieser Zahlstellen werden von rd. 500 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erledigt.
Wenn die alle für die Eingruppierung des Kassenverwalters maßgeblich wären, dann würde unsere Kassenverwalterin deutlich mehr verdienen müssen, als sie aktuell tut.

Gruß
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