Eingruppierung und Vordienstzeiten
#1

Bundesbeamter im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nimmt Minijob bei Gemeinde im Ordnungsdienst an. Werden die Vordienstzeiten als Beamter angerechnet?
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#2

Einschlägige Berufserfahrung ist fraglich. Als förderliche Zeit kann diese ggf. angerechnet werden. Muss man vor Vertragsunterschrift aushandeln.
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#3

Davon abgesehen, ist der TVöD anwendbar? (trifft nicht zu bei Beschäftigungsverhältnissen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV)
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#4

Ist die Gemeinde denn überhaupt tarifgebunden bzw. kommt denn ein Tarifvertrag zur Anwendung?
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#5

Ja, Gemeinde ist tarifgebunden
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#6

Für Minijob wird Monatslohn durch 170 geteilt und daraus resultiert der Stundenlohn.
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#7

Und bei Anrechnung der Vordienstzeiten als Beamter dementsprechend höchste Erfahrungsstufe ?
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#8

Was meint "Anrechnung der Vordienstzeiten"?
Das Ergebnis der Verhandlung kann Stufe 1-6 sein.
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