23.10.2025, 16:00
Hallo,
folgende Frage zum Thema Eingruppierung TVÖD VKA:
Ich bin Verwaltungsfachangestellte und seit 7 Jahren stellv. Kassenleitung eines Landkreises mit ca. 110.000 Einwohnern. Ich übernehme alleine die komplette Vollstreckung für unser Amt inkl. Zwangsversteigerungen und Insolvenzen. Wir haben sowohl öffentlich-rechtliche Forderungen als auch (wenige) privatrechtliche Forderungen zu vollstrecken. Das Ermessen, ob und wie vollstreckt wird, obliegt alleine mir.
Desweiteren werden von mir auch die staatlichen Forderungen angemahnt, Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und überwacht und über Stundungen entschieden. Bei Bußgeldern wird im Falle eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs auch die Erzwingungshaft in Auftrag gegeben. Mir obliegt quasi das gesamte Forderungsmanagement in allen Rechtsbereichen (staatliche Forderungen, Sozialamt, Jugendamt, Wohngeld, Rückforderungen von zu Unrecht erbrachten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, privatrechtliche Forderungen, Abfallgebühren).
Eingruppiert bin ich seit dem in EG 9a.
Nun würde ich gerne wissen, wie die Chancen bzgl. einer Höhergruppierung nach 9b stehen. Sofern dienlich, bin ich bereit, den fachspezifischen "Vollstreckungsfachwirt" (BVS) zu absolvieren.
Vielleicht auch noch hilfreich: Unser Kassenverwalter ist in EG 10 eingruppiert. M. M. n. ist das eigentlich zu "hoch" - vielleicht habe ich dann aber auch Chancen, nach EG 9b höhergruppiert zu werden?
LG
folgende Frage zum Thema Eingruppierung TVÖD VKA:
Ich bin Verwaltungsfachangestellte und seit 7 Jahren stellv. Kassenleitung eines Landkreises mit ca. 110.000 Einwohnern. Ich übernehme alleine die komplette Vollstreckung für unser Amt inkl. Zwangsversteigerungen und Insolvenzen. Wir haben sowohl öffentlich-rechtliche Forderungen als auch (wenige) privatrechtliche Forderungen zu vollstrecken. Das Ermessen, ob und wie vollstreckt wird, obliegt alleine mir.
Desweiteren werden von mir auch die staatlichen Forderungen angemahnt, Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und überwacht und über Stundungen entschieden. Bei Bußgeldern wird im Falle eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs auch die Erzwingungshaft in Auftrag gegeben. Mir obliegt quasi das gesamte Forderungsmanagement in allen Rechtsbereichen (staatliche Forderungen, Sozialamt, Jugendamt, Wohngeld, Rückforderungen von zu Unrecht erbrachten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, privatrechtliche Forderungen, Abfallgebühren).
Eingruppiert bin ich seit dem in EG 9a.
Nun würde ich gerne wissen, wie die Chancen bzgl. einer Höhergruppierung nach 9b stehen. Sofern dienlich, bin ich bereit, den fachspezifischen "Vollstreckungsfachwirt" (BVS) zu absolvieren.
Vielleicht auch noch hilfreich: Unser Kassenverwalter ist in EG 10 eingruppiert. M. M. n. ist das eigentlich zu "hoch" - vielleicht habe ich dann aber auch Chancen, nach EG 9b höhergruppiert zu werden?
LG


