Wir sind ein Kindergartenverein und Träger von Kindertageseinrichtungen. Wie wird eine stellv. Geschäftsführerin eingruppiert?
Es hängt davon ab, ob und wenn ja welcher Tarifvertrag laut Arbeitsvertrag Anwendung findet. Daneben kommt es dann auf die konkreten übertragenen Aufgaben der stellv. Geschäftsführung an. Eventuell kann auch die Qualifikation (bzw. insbesondere das Fehlen) eine gewisse Rolle spielen.
Für den Verein gilt sicherlich kein Tarifvertrag. Mit den Mitarbeitern kann einzelvertraglich ein Tarifvertrag oder Teile davon im Arbeitvertrag vereinbart werden. Fraglich ist auch, ob der Verein Zuwendungsempfänger von staatlichen Zuwendungen ist und ob der "Geldgeber" Vorgaben zur Bezahlung der Geschäftsführer macht.