Eingruppierung stellv. Leitung KiTa
#1

Hallo,

ich stelle nun hier meine Frage, da dazu bislang keine zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Folgende Situation:

Ich bin stellv. Leitung in einer KiTa und aktuell in S9 eingestuft. Nun habe ich zuletzt etwas genauer im TVÖD nachgelesen und im Anhang XXIV. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst unter Protokollerklärung 9 folgenden Absatz gefunden:

"Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalenderjahr grundsätzlich die Zahl der vom 1. Januar bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen. Eine Unterschreitung der maßgeblichen je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze von nicht mehr als 7,5 v.H. führt nicht zur Herabgruppierung. [...]"

Zum Nachdenken kam ich da unsere KiTa relativ nah an der Grenze von 70 vergebenen Plätzen ist und nach dessen Überschreiten ich in S13 eingestuft würde. Nun ist in Protokollerklärung 9 zu lesen, dass eine Unterschreitung der "maßgeblichen je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze" nicht zu einer Herabgruppierung führt. Bei einer Grundlage von 70 wäre das also eine Zahl von 64,75 Plätzen. Tatsächlich bewegt sich unsere KiTa in den letzten Jahren immer in diesem Bereich kleiner 70, aber größer 65 vergebenen Plätzen.

Wenn nun jemand bereits in S13 eingestuft war, würde er in oben beschriebenen Fall nicht herabgruppiert. Das ist relativ eindeutig. Aber könnte ich nun höhergruppiert werden, da unsere KiTa ja im Bereich 65-70 Plätze liegt? Aufgrund der Gleichwertigkeit der Tätigkeit wäre es ja eigentlich unfair, wenn das nicht der Fall wäre.

Viele Grüße und im Vorhinein vielen Dank für hilfreiche Antworten
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#2

"Aber könnte ich nun höhergruppiert werden, da unsere KiTa ja im Bereich 65-70 Plätze liegt"
Nein. Man muss die Bedingungen laut Tarifvertrag erfüllen. Die Regelung ist doch völlig eindeutig.

"Aufgrund der Gleichwertigkeit der Tätigkeit wäre es ja eigentlich unfair, wenn das nicht der Fall wäre."
Es ist laut Tarifvertrag halt ein Unterschied ob man mal in der höheren Entgeltgruppe war und dann die Zahl der Plätze fällt oder ob man die ganze Zeit unter der Schwelle war.
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#3

Gut, die Schwelle von 70 Plätzen ist eindeutig, das stimmt.

Trotzdem ergibt es für mich keinen Sinn, dass jemand in einer KiTa, die vielleicht vor 20 Jahren mal über 70 Plätze hatte und seit dem zwischen 65 und 70 schwankt, (deutlich) mehr verdient, als jemand in einer KiTa, der die Schwelle von genau 70 noch nie erreicht hat, aber trotzdem immer 65-70 Kinder in der Einrichtung sind.

Das kann doch nicht im Sinne eines Tarifvertrags sein, oder etwa doch?
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#4

"Trotzdem ergibt es für mich keinen Sinn, dass jemand in einer KiTa, die vielleicht vor 20 Jahren mal über 70 Plätze hatte und seit dem zwischen 65 und 70 schwankt, (deutlich) mehr verdient, als jemand in einer KiTa, der die Schwelle von genau 70 noch nie erreicht hat, aber trotzdem immer 65-70 Kinder in der Einrichtung sind."

Eine Herabgruppierung ist halt tariflich die Ausnahme. Daneben wäre ein hin und her wechseln zwischen Entgeltgruppen mit Stufenlaufzeitverlusten bei den Höhergruppierungen verbunden. Deshalb ist es erforderlich das abzupuffern. Deshalb hat man die Regelung im Tarifvertrag so getroffen. Es sind halt Schwellenwerte die man geregelt hat. Der Leitungsaufwand steigt dagegen eher linear bzw. jeweils bei Einreichung einer zusätzlichen Gruppe an.
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