Eingruppierung nach der Ausbildung
#1

Guten Abend,
Ich habe mal eine Frage und zwar komme ich nach der Ausbildung in eine Abteilung, in der alle die EG8 haben.
Also alles E8-er Stellen.
Ich habe nun gesagt bekommen, ich käme ein Jahr in die E6 und dann bekäme ich die E8.
Ist das rechtens?
Klar komme ich zwar frisch von der Ausbildung und bin noch nicht eingearbeitet, aber wenn eine Stelle doch nach E8 bewertet ist, kann man doch trotzdem nicht nach E6 bezahlt werden oder?
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#2

Wenn man dir Aufgaben nach E8 überträgt besteht Anspruch auf E8. Es ist aber möglich dir im ersten Jahr Aufgaben nach E6 zu übertragen.
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#3

Das machen einige Kommunen so, einfach um Geld zu sparen. Bei uns wurden früher die ausgelernten Auszubildenden (Verwaltungsfachangestellte) nach der Ausbildung immer erst 2 Jahre aus EG 5 bezahlt. Natürlich ist das unzulässig, aber die Meisten hielten still, um ihre Übernahme nicht zu gefährden und nicht gleich negativ aufzufallen. Erst zuletzt - nach Einsatz der JAV - wurde dieses Prinzip bei uns abgeschafft und man bezahlt gemäß Bewertung der Stelle.
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