Eingruppierung nach Tariftreuegesetz 2022
#1

Hallo, ich arbeite als examinierte Altenpflegerin seit 01.04.2019 in unserem Unternehmen. Seit Februar 2020 bin ich in der zugehörigen Tagespflege beschäftigt. Außerdem habe ich die Position als stellvertretende Pflegedienstleitung der Tagespflege übernommen. Auch habe ich eine Qualifikation als Praxisanleiterin, wobei ich aber sagen muss, dass wir in der Tagespflege (bisher) keine Azubis haben.  Wie müsste ich prinzipiell eingestuft werden? 

Vielen Dank im Voraus 

Liebe Grüße 

Susanne
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#2

Das hängt davon ab welcher Tarifvertrag ausgewählt wird und wie in dem Unternehmen die Überleitung ausgestaltet wird.
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