Eingruppierung mit FH-Abschluss
#1

Ich bin Betriebsleiter eines Eigenbetriebs einer Gemeinde mit Personalverantwortung für 17-32 Mitarbeiter (saisonabhängig). 1990 habe ich einen Abschluss als Diplom Betriebswirt (FH) erhalten. Momentan bin ich eingruppiert in der Entgeltstufe 12. Gibt es eine Möglichkeit der Höhergruppierung oder bin ich aufgrund des FH-Abschlusses nicht höhergruppierungsfähig? Vielen Dank!
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#2

Nein, es gibt in der Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 1, auch noch die sonstigen Beschäftigten sowie auch die Fallgruppe 2:

Fallgruppe 1: Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Fallgruppe 2: Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.

Quelle: https://www.kommunalforum.de/e_13_tvoed.php
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#3

Es scheitert eher daran, dass bisher nichts dafür spricht, dass es eine E13 sein könnte.
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