Ist eine Eingruppierung in die
EG 9c ohne ein Studium möglich?
Grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber kann aber ein Studium zur Voraussetzung machen, um jemanden für eine E9c Stelle einzustellen.
Welcher Tarifvertrag, welcher Abschnitt der Entgeltordnung? Im TVöD (VKA) ist dann noch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht zu beachten. Ohne einschlägiges Studium ist dann ggf. der Angestelltenlehrgang II nötig für eine Eingruppierung in die E9c (oder längere Tätigkeit im öffentlichen Dienst).