Eingruppierung für Pflege, TVöD - B, oder TVöD - P
#1

Liebe Damen und Herren,
vor einem Jahr habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem steht, dass ich in die Entgeltgruppe P 5, TVöD-B (Pflege- und Betreuungseinrichtungen) eingruppiert bin.

Ich habe also festgestellt, dass ich in Rahmen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst, P-Tabelle, bezahlt werde, nicht für TVöD - B.

Mir ist aufgefallen, dass die Entgeltgruppe Tabellen für TVöD - B und TVöD - P beide für Pflege sind, aber nicht die gleichen Gehaltsstufen haben,

Kann ich eine Vergütung beim TVöD-B gemäß Arbeitsvertrag verlangen?

Danke im Voraus.
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#2

Auch im TVöD-B gibt es eine P-Tabelle mit den gleichen Beträgen wie im TVöD-K. Eine Bezahlung nach E5 ist nicht vereinbart.

Wie wäre die genaue Klausel im Arbeitsvertrag zur Anwendung Tarifvertrag und Eingruppierung.
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#3

Genau Klausel in einem Artikel lautet:

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B),

und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA).

Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung.

Beim Wechsel in einen anderen Dienstleistungsbereich desselben Arbeitgebers gilt die jeweilige durchgeschriebene Fassung für diesen neuen Dienstleistungsbereich.


und in anderer Artikel lautet:
Die Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe P 5, TVöD-B eingruppiert.
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#4

Zwar bindet die im Arbeitsvertrag angegebene Entgeltgruppe nicht. Aber soweit die Eingruppierung richtig ist muss der TVöD hier angewendet werden.

Nur wo wäre ein Unterschied der P5 im TVöD-B zu anderen zu sehen? Einen TVöD-P gibt es nicht. Ein anderer durchgeschriebener TVöD mir P-Tabelle ist der TVöD-K. Diese unterscheiden sich in der Tabelle nicht.
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#5

Was kann ich tun, da TVöD-P gibt es nicht und TVöD-B in meinem Arbeitsvertag gültig eingetragen ist?

In meinem Arbeitsvertrag stehen nur TVöD-B (Pflege- und Betreuungseinrichtungen), nicht TVöD-P (Beschäftigte im kommunalen Bereich Pflegedienst) oder sonstiges, daher ist für mich logisch, dass die Entgelte auch nur mit der TVöD-B-Tabelle verbunden sind, das ist ganz besser für Mitarbeiter.
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#6

Die P-Tabelle ist Bestandteil des TVöD-B.
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#7

Vielen Dank.
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