Eingruppierung einer Büchereileiterin bei Stadtverwaltung
#1

Hallo zusammen,
ich möchte hier im Rahmen des Forums erstmalig als Benutzer eine Frage stellen, die das Eingruppierungsrecht gem. TVÖD VKA betrifft.
Ausgangslage ist die Stelle einer Bibliothekarin einer Stadtbücherei, die seit 2008 dort als Leiterin eingesetzt ist. Die Bibliothek umfasst einen Bestand von ca. 18000 Medieneinheiten und 52000 Entleihungen, sowie selbständig organisierte mehrmalige jährliche Projekte und Veranstaltungen.
Die Kollegin ist gem. Arbeitsvertrag in Vergütungsgruppe EG6 TVÖD VKA eingruppiert!!!
Sie besitzt einen Abschluss als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek. (Fachhochschulstudiumsabschluss als Dipl.Bibliothekarin hat sie
nicht).
Sie ist der Auffassung, dass sie als Alleinverantwortliche (noch mit drei Teilzeitmitarbeiterinnen) die gleiche Arbeitsleistung erbringt, die von einer Hochschulabsolventin verlangt wird. Wäre die Stelle so besetzt (Bachelor/Master) würde die Eingruppierung EG9 TVÖD betragen.
Da die Kollegin bei Verdi Mitglied ist, wurde ihr Fall von der Gewerkschaft geprüft und als falsch eingruppiert bewertet:
"Dem nicht vorhandenen Fachhochschulstudium kommt insofern keine übergeordnete Bedeutung zu, da das Tätigkeitsmerkmal der geforderten Eingruppierung auch für Angestellte gilt, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung (seit 2008 Leitung) entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Arbeitgeber lehnt natürlich die Höhergruppierung strikt ab, somit ist ein Arbeitsgerichtsprozess zu erwarten......
was meint ihr?......
Pera
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#2

S10347
wenn der AG sich mit den Eingruppierungsmerkmalen des BAT und der Überleitung in den TVöD nicht auskennt oder nicht befassen will bleibt nur der Klageweg.

Die Eingruppierungsmerkmale sind eindeutig. Das Folgende wird nach Bat IV b (EG9) eingruppiert:

Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den bibliothekarischen Dienst an öffentlichen Büchereien (Diplombibliothekare) mit entsprechender Tätigkeit,

denen mindestens ein Diplombibliothekar oder eine gleichwertige Fachkraft mindestens der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 16 oder 17 ständig unterstellt ist,
als Leiter von öffentlichen Büchereien mit einem Buchbestand von mindestens 12 000 Bänden und durchschnittlich 48 000 Entleihungen im Jahr,
als Leiter von Stadtteilbüchereien (Nebenstellen) mit einem Buchbestand von mindestens 15 000 Bänden und durchschnittlich 60 000 Entleihungen im Jahr,
die für öffentliche Büchereien mit einem Buchbestand von mindestens 50 000 Bänden mit besonders schwierigen Fachaufgaben oder mit entsprechenden Tätigkeiten bei staatlichen Büchereistellen beschäftigt werden,
als Abteilungsleiter von Musikbüchereiabteilungen in öffentlichen Büchereien mit einem Bestand von mindestens 8 000 Bänden oder Tonträgern.


D020 Klagen - da geht monatlich viel Geld verlorenD020

Gruß Pumukel
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#3

Hier mangelt es aber an den persönlichen Voraussetzungen der Stelleninhaberin! Ebenso ist die Frage, wie die weiteren unterstellten Mitarbeiter eingruppiert sind. Ich sehe die Chancen da nicht so rosig...
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