Eingruppierung bzw. Überleitung
#1

Guten Morgen,

die MA wurde zum 01.01.2017 eingestellt und in die E8, Stufe 2 eingruppiert. Ist es nicht so, dass eine Eingruppierung nach der neuen EGO in die E9a hätte stattfinden können? Zumal ein großer Teil der Kollegen in die EG9 eingruppiert ist?

Liebe Grüße
BieneJ
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#2

Die Eingruppierung erfolgt bei Einstellungen nach dem 1.1.2017 nach den Regeln der neuen Entgeltordnung und richtet sich nach der Tätigkeit welche der Beschäftigte ausübt.
Sie richtet sich nicht danach was die Mehrheit der Kollegen hat oder hatte oder gerne hätte.

Warum sollte man bei einer Einstellung nach der neuen EGO in 9a anstatt in 8 kommen?
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