02.10.2018, 19:51
Hallo, bin momentan in E9, Fallgruppe 3 unbefristet beschäftigt.
Ich werde im Februar 2019 in die E9 Fallgruppe 2 in einer anderen Behörde anfangen, jedoch auf 2 Jahre befristet.
Bis dahin werde ich 5 Monate Erfahrung haben (vor 7 Jahren auch im öffentlichen Dienst mal tätig und auch ein Jahr Erfahrung von dieser Zeit bringe ich mit). Bin momentan im sozialamt im Bereich der Hilfe zur Pflege und würde in die Grundsicherung wechseln. Also für mich persönlich eher von der Tätigkeit deutlich "schlanker" und die Programme für die Berechnung würden gleich sein. Es ist also davon auszugehen, dass ich im neuen Bereich deutlich schneller mich orientieren könnte. Der einzige Unterschied würde es sein, dass es publikumsintensiver wäre, was für mich jedoch von Vorteil ist, denn ich habe immer mit Publikum bzw. Kunden gearbeitet.
Nun die Fragen:
Ich kann durch die einschlägige Erfahrung in die Stufe 2 kommen bzw. sogar 3? Meiner Ansicht nach ist meine Tätigkeit deutlich umfangreicher und die Fälle bei der neuen Tätigkeit sehe ich auch oft bei der Bearbeitung (kann sie teilweise auch nachvollziehen, ohne die Arbeitserfahrung) da ich die Akten für die Bearbeitung bzw. Ansicht zu mir hole.
Wie ist es dann mit Probezeit geregelt, denn ich hätte ja fast fünf Monate hinter mir, jedoch ist davon auszugehen, dass ich kündigen müsste bei der alten Behörde. Der Übergang in die neue Tätigkeit wäre auch ohne Unterbrechnungszeit.
Des Weiteren für die Stufe, würde eine Rolle spielen, dass ich einen unbefristeten Vertrag aufgebe und in ein befristetes Verhältnis wechsel?
Vielen Dank für die Informationen.
Ich werde im Februar 2019 in die E9 Fallgruppe 2 in einer anderen Behörde anfangen, jedoch auf 2 Jahre befristet.
Bis dahin werde ich 5 Monate Erfahrung haben (vor 7 Jahren auch im öffentlichen Dienst mal tätig und auch ein Jahr Erfahrung von dieser Zeit bringe ich mit). Bin momentan im sozialamt im Bereich der Hilfe zur Pflege und würde in die Grundsicherung wechseln. Also für mich persönlich eher von der Tätigkeit deutlich "schlanker" und die Programme für die Berechnung würden gleich sein. Es ist also davon auszugehen, dass ich im neuen Bereich deutlich schneller mich orientieren könnte. Der einzige Unterschied würde es sein, dass es publikumsintensiver wäre, was für mich jedoch von Vorteil ist, denn ich habe immer mit Publikum bzw. Kunden gearbeitet.
Nun die Fragen:
Ich kann durch die einschlägige Erfahrung in die Stufe 2 kommen bzw. sogar 3? Meiner Ansicht nach ist meine Tätigkeit deutlich umfangreicher und die Fälle bei der neuen Tätigkeit sehe ich auch oft bei der Bearbeitung (kann sie teilweise auch nachvollziehen, ohne die Arbeitserfahrung) da ich die Akten für die Bearbeitung bzw. Ansicht zu mir hole.
Wie ist es dann mit Probezeit geregelt, denn ich hätte ja fast fünf Monate hinter mir, jedoch ist davon auszugehen, dass ich kündigen müsste bei der alten Behörde. Der Übergang in die neue Tätigkeit wäre auch ohne Unterbrechnungszeit.
Des Weiteren für die Stufe, würde eine Rolle spielen, dass ich einen unbefristeten Vertrag aufgebe und in ein befristetes Verhältnis wechsel?
Vielen Dank für die Informationen.