Eingruppierung bei Überleitung in TVöD
#1

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zum 01.01.2018  bin ich in den TVÖD eines selbständigen Kommunalunternehmens übergeleitet worden. Vorher hatte ich seit 01.12.13 einen Arbeitsvertrag mit einer 100%igen Tochterfirma dieses Unternehmens. Diese Fa. wurde zum 31.12.17 aufgelöst. Daher war es notwendig, dass ich meinen neuen Arbeitsvertrag unter Zeitdruck zu den angebotenen Bedingungen unterschrieben habe, da das Arbeitsverhältnis ansonsten fristgerecht gekündigt worden wäre.

Nun mein Problem. Ich wurde eingruppiert in die EG 2, Stufe 3. In meiner Stellenbeschreibung hieß es: Anforderung, kaufmännischer Beruf. Das betreffende Stellenangebot wurde damals auch geschickt formuliert: Wünschenswert wäre kfm. Ausbildung, Berufserfahrung in den geforderten Bereichen.

Ich habe eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung zur Bürokauffrau und 16 Jahre Berufserfahrung. Mein Arbeitsbereich ist sehr vielfältig und es bedarf einer langen Einarbeitungszeit und Betriebszugehörigkeit, um diese Aufgabengebiet ausüben zu können. 
Mir liegen Unterlagen vor, die die unklaren Begriffe bezüglich der Einarbeitungszeit genau definieren. Mein direkter Vorgesetzter ist wie ich der Meinung, dass es 12 Monate der Einarbeitung bedarf. 

Mittlerweile habe ich mich direkt an die oberste Dienstaufsicht und den Vorstand gewandt, da ich mit den Verantwortlichen der Personalstelle keine Lösung erzielen kann.

Womit kann ich belegen, dass eine Eingruppierung in die EG 5 gerechtfertigt ist?

Kann mir hier bitte irgendjemand weiterhelfen?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
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#2

Hallo,
in der neuen Entgeltgruppe in EG 5 FG 1 bist du eingruppiert mit einer erfolgreich abgeschlossener Ausbildung von mind. drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
EG 5 FG 2: Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordern. Bei dieser langen Einarbeitungszeit gehe ich davon aus, dass du dann gründliche Fachkenntnisse hast.

Wie wertig deine Tätigkeit ist, wird dir hier schlecht einer sagen können.
Gibt's keinen Personalrat?
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#3

Hallo!
Vielen Dank.
Doch es gibt einen Personalrat. Hatte mehrere Gespräche.
Ergänzend muss ich noch mitteilen, dass nach meinem Einspruch eine überarbeitete Stellenbeschreibung (Tätigkeiten haben sich nicht geändert) ausgestellt wurde. Die "Anforderung" wurde angeglichen: kfm. Ausbildung erwünscht, nicht zwingend erforderlich. Ich hatte dahingehend bereits eine Vorahnung. Als ich dem PR-Vorsitzenden meine Befürchtung mitgeteilt habe, wurde mir wörtlich mitgeteilt: das geht gar nicht.
Trotzdem blieb der Vorstand bei der Entscheidung.
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#4

Aber der Personalrat müsste abschätzen können wie wertig deine Tätigkeiten sind. Sie haben ja bei der Einstellung der Eingruppierung zugestimmt.
Die überarbeitete Stellenbeschreibung hat ja damit gar nichts zu tun.
Du bist gelernte Bürokauffrau und übst Bürotätigkeiten aus, dann kannst du m. E. in EG 5 FG 1 eingruppiert werden.
In EG 5 FG 2 geht es darum dass die übertragenen Tätigkeiten gründliche Fachkenntnisse erfordern. Hier benötigst du aber evtl. den Al I.
Wenn der Personalrat nicht helfen kann, dann bleibt nur noch die Gewerkschaft oder ein Anwalt.
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#5

Hallo!

Hatte jetzt kurzfristig mit stv. PR ein kurzes Gespräch. Ich bin der Meinung, es geht gar nicht, dass der PR zu mir sagt, ja mit meinen Unterlagen gehöre ich in EG 5. Jetzt bekomme ich die Auskunft, der PR hat ein Anhörungsrecht, die Eingruppierung nimmt die Geschäftsleitung vor.
Der Personalrat hat doch darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Es ist ein gewaltiger Widerspruch, wenn einerseits der PR die Einhaltung der Tarifverträge überwacht und andererseits die Geschäftsführung trotzdem eine willkürliche Eingruppierung vornehmen kann.
Es kann doch nicht sein, dass ich eine korrekte Eingruppierung nur über den Gang zum Arbeitsgericht durchsetzen kann. Wofür gibt es dann im Unternehmen überhaupt einen Personalrat?
Ich habe einfach das Gefühl, dass unser PR jede Konfrontation mit der Geschäftsleitung vermeidet. Inwieweit habe ich Anspruch, dass der PR sich für mein Recht (ich will nur eine gerechte Eingruppierung) einsetzen muss?
Diese Woche findet ein geplantes Gespräch zwischen PR und mir statt. Womit kann ich argumentieren?


Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße
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#6

Ich habe jetzt selber nochmals recherchiert.

Sehe ich das richtig, dass hier

§ 75 BPersVG – Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer
1) Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer bei

1.Einstellung,
2.Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit, Höher- oder Rückgruppierung, Eingruppierung

eindeutig geregelt ist, dass der PR eine MITBESTIMMUNGSRECHT hat?

Bei dem Gesprächstermin muss ich gut vorbereitet sein.

Danke.
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#7

Jetzt dem Personalrat die Schuld für eine evtl. falsche Eingruppierung in die Schuhe zu schieben ist nicht richtig.
Sicher gibt es Personalräte die mehr und welche die weniger engagiert sind. Aber die Rechte von Personalvertretungen sind meist sehr eingeschränkt.
Beispiel:
Wir bekommen vor der Einstellung die Unterlagen und prüfen ob die Eingruppierung richtig ist. Das kann man nur wenn eine Stellenbewertung vorhanden ist. Wenn die geplante Eingruppierung nach unserer Meinung falsch ist, stimmen wir der Einstellung zu aber der Eingruppierung nicht. Das wird auch begründet.
Sollte die Dienststelle nicht einlenken muss eine Einigungsstelle gebildet werden. Die besteht aus zwei vom Personalrat, zwei von der Dienststelle und einer unabhängigen Person die zum Richteramt befähigt ist. Die Einigungsstelle gibt nach unserem Personalvertretungsrecht eine Empfehlung an den Bürgermeister ab.
"Empfehlung" also zahnloser Tiger. Ich als PRV habs bis jetzt eigentlich immer mit einem Gespräch mit dem Bürgermeister richten können.
Du sagst ja selber du hast deinen Arbeitsvertrag unter Zeitdruck unterschrieben. Das heißt andere sollen jetzt deine Suppe die du dir selber eingebrockt hast auslöffeln. Da das aber nicht so einfach ist wird über den PR geschimpft.

Deine Recherche bringt jetzt gar nichts mehr da das Mitbestimmungsverfahren deiner Einstellung längst abgelaufen ist.
Du kannst noch eins machen. Trommel ein Viertel der Beschäftigten zusammen und beantrage vorm Verwaltungsgericht die Auflösung des Personalrats. Dann lässt du dich selber aufstellen und weist wie es abläuft.
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#8

Hallo Gast,
vielleicht war es dem Personalrat in Deinem Fall zunächst wichtiger, dass Du überhaupt eine Anstellung bekommst. Und auch er dürfte ja unter Zeitdruck gestanden haben.
Allerdings finde ich es auch dreist von Deinem Arbeitgeber, Dich nur in EG 2 einzugruppieren. Da solltest Du klagen, das Klagerisiko dürfte ja wohl sehr gering sein.
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