Eingruppierung als Quereinsteiger
#1

Hallo zusammen,

ich hoffe auf eine fachliche fundierte Einschätzung meiner Situation im kommunalen öffentlichen Dienst in NRW.

Ich habe ein Einstellungsangebot erhalten. Die Stelle ist grundsätzlich mit E8 TVÖD bewertet, ich soll in E7 eingruppiert werden, da mir der VL I fehlt.

Zu meinem Hintergrund:
- Diplom Wirtschaftswissenschaften
- aktuell beim Bund E11
- die neue Stelle in der Kommune ist thematisch sehr nah an meiner jetzigen Stelle

Die Kommune argumentiert, dass für E8 der VL I erforderlich ist.

Ich habe mehrere Fragen:
1. Wie werden gleichwertige Kenntnisse ausgelegt? Meine Überlegung ist, dass ich durch gleichwertigen Kenntnisse aus meiner E11 Stelle in E 8 kommen könnte?
2. Ist es überhaupt möglich, direkt zum VL II zugelassen zu werden, also den Abschluss während meiner E7 Tätigkeit zu absolvieren? Oder muss zwingend VL I vorher absolviert werden?
3. Oder ist es gar nicht üblich oder möglich, den VL II zu absolvieren, wenn man eine E7 Stelle ausübt? Wie ich gehört habe, kann man sich auf den Lehrgang 1 bzw. 2 bewerben, wovon hängt es ab, ob man den Lehrgang machen darf?

Bitte keine Kommentare zu dem Wechsel von E11 zu E8. Die momentane Stelle war nur befristet, die E8 Stelle in der Kommune interessiert mich inhaltlich sehr und kann mir vorstellen, perspektivisch mehr Verantwortung zu übernehmen.

Schon mal vielen Dank für eure Einschätzungen!
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#2

Zuerst wird zu klären sein, ob es um Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht oder um andere Anforderungen.
Unklar ist wie man zum Ergebnis E7 kommt. Wobei tariflich es keine klare Eingruppierung bei nicht Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt.

Im Ergebnis gibt es in dem Fall aber eine Zulage, dass man eigentlich im Kern bei einer Bezahlung entsprechend E8 landet (mit ein paar Besonderheiten bei Überstunden etc. und wenn du dich weigern würdest die VL I zu machen oder diesen nicht bestehst).

"1. Wie werden gleichwertige Kenntnisse ausgelegt? Meine Überlegung ist, dass ich durch gleichwertigen Kenntnisse aus meiner E11 Stelle in E 8 kommen könnte?"
Gleichwertige Kenntnisse helfen vermutlich nicht weiter. Daneben ist fraglich ob diese vorliegen.

"2. Ist es überhaupt möglich, direkt zum VL II zugelassen zu werden, also den Abschluss während meiner E7 Tätigkeit zu absolvieren? Oder muss zwingend VL I vorher absolviert werden?"
Theoretisch schon. Aber der VL II nützt akut Garnichts. Er wäre auch nicht nötig für Tätigkeiten als Diplom Wirtschaftswissenschaften.
Im Gegensatz zum VL I (wo je nach Details) ggf. ein Anspruch zur Ermöglichung besteht, ist dies für den VL II hier nicht der Fall. Es liegt im ermessen ob man als Arbeitgeber diese Möglichkeit bietet.

"3. Oder ist es gar nicht üblich oder möglich, den VL II zu absolvieren, wenn man eine E7 Stelle ausübt? Wie ich gehört habe, kann man sich auf den Lehrgang 1 bzw. 2 bewerben, wovon hängt es ab, ob man den Lehrgang machen darf?"
Es ist nur dann üblich, wenn der Arbeitgeber dich für höherwertige Tätigkeiten vorsieht oder die ggf. schon überträgt. Wobei eine höhere Eingruppierung (>E9a) als Wirtschaftswissenschaftler bei entsprechenden Tätigkeiten auch ohne VL 2 kein Problem wären.
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