Eingruppierung als Hausmeister einer Behindertenschule
#1

Hallo Zusammen, ich bin angestellt im TVöD VKA als Hausmeister einer Behindertenschule.

Nebenberuflich bin ich selbständig als Maler / Lackierer; um die Selbständigkeit ausüben zu können, habe ich eine Sondergenehmigung nach Paragraph 7b hwo Handwerksordnung bekommen. Da dieser Beruf meisterpflichtig ist.

Meine Frage: Reicht das alles aus, was ich habe, um als Meister in EG 8 oder sogar 9a eingestuft zu werden? 
Lg und Danke
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#2

Hast du denn Tätigkeiten als Meister (nicht Hausmeister) in der Schule? Wie viele Malergesellen sind dir dort unterstellt?
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#3

Es  sind keine unterstellt.
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#4

Da es keine Meistertätigkeiten gibt, kommt eine Eingruppierung als Meister nicht in Frage.
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