Eingruppierung als Beraterin / Sozialarbeiterin
#1

Ich arbeite seit über 20 Jahren als Beraterin-Sozialarbeiterin in einer Beratungsstelle beim freien Träger in Hamburg. Wir werden nach Tv-L bezahlt, bzw. angepasst. Ich bin Diplom-Pädagogin von Beruf. Ich hätte gerne gewusst wo ich mich in der Eingruppierungstabelle finden kann. In meiner Abrechnung steht dass ich nach TV- L West Verwaltung 9b/6 entlohnt werde. Ist die Eingruppierung ok? Kann mir jemand meine Frage beantworten?
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#2

Was bedeuter "bzw. angepasst"?
Was steht wörtlich im Arbeitsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrags?
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#3

Wenn Du am 31.12.2019 in E9b Fallgruppe 2 (d.h. Regeltätigkeit einer Sozialpädagogin) eingruppiert bist kommst du ab 1.1.20 in die Gruppe S11b. Wenn du die Stufe 6 am 1.1.20 schon seit drei Jahren hattest, müsstest du ab 1.1.20 auch weiterhin in Stufe 6 bleiben.
Kannst ja mal deine Daten posten. Dann kann man dir sicherlich helfen.
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#4

In NRW werde ich als Beraterin (Soziale Arbeit - Bachelor) in TV-L 10 eingruppiert, seit 2013 in der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche. Inzwischen habe ich den Master Soziale Arbeit, dies hat allerdings keine Auswirkungen auf meine Eingruppierung. Auch bei uns werden Dipl. Pädagogen als Förderkräfte niedriger eingruppiert.
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