Eingruppierung als Auswahlkritierium
#1

Hallo, ist es zulässig, dass in einer Stellenausschreibung eine bestimmte vorhandene Eingruppierung / Besoldung für die Bewerbung gefordert wird? Nicht falsch verstehen, es handelt sich nicht um die Angabe, wie die Stelle bewertet ist sondern schließt quasi Bewerber mit geringerer Eingruppierung / Besoldung von vornherein aus.
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#2

Das halte ich für sehr fragwürdig.

Man könnte vielleicht argumentieren, dass nur ab einer bestimmten Entgeltgruppe / Besoldungsgruppe die notwendigen Berufserfahrungen in einem Tätigkeitsbereich gesammelt werden können.

Aber das Argument finde ich auch grenzwertig. Denn eine Stelle kann sich ja aus mehreren Tätigkeiten zusammen setzen, woraus sich die Eingruppierung / Dienstpostenbewertung als Ganzes ergibt. Man kann also auch entsprechende Erfahrungen sammeln, auch wenn man nicht die geforderte Entgeltgruppe / Besoldungsgruppe hat.
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#3

"Hallo, ist es zulässig, dass in einer Stellenausschreibung eine bestimmte vorhandene Eingruppierung / Besoldung für die Bewerbung gefordert wird?"
Für Beamte kann dies zulässig sein. Für Tarifbeschäftige nur bei reinen internen Interessenbekundungsverfahren und objektiven Gründen von Stellenverfügbarkeiten etc.
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