Eingruppierung Vollstreckungsangelegenheiten
#1

Hallo.
Was bedeutet die Formulierung: "selbstständiges Bearbeiten von Vollstreckungsangelegenheiten (mit Ausnahme des Ausstellens von Pfändungsaufträgen und von Amtshilfeersuchen);" in der EG 10?
Ist die rechtsverbindiche Ausfertigung (Unterschrift) dieser Dokumente dann höher zu bewerten?
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#2

Das ist ja nicht in der EG 10 sondern eine Protokollerklärung welche "schwierige buchhalterische Tätigkeiten" erläutert die in der E6 und E8 auftaucht.
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#3

Das ist mir bewusst. Es geht um die Protokollerklärung zu EG 10. Nur Bearbeitung oder Entscheidung mit verantwortlicher Unterschrift, z.b. auch für Antrag Zwangsversteigerung oder Beantragung eines Haftbefehls u.ä., sind m.E. unterschiedlich zu bewerten, auch unter dem Aspekt der Eingriffsintensivität in die Lebensverhältnisse der Vollstreckungsschuldner.
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#4

Welche Protokollerklärung zu E10? Es gibt zur E10 keine Protokollerklärung.
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#5

Sorry es geht um die Erklärung allgemein im Bereich BuchhaltungKasse. Fallen die genannten Tätigkeiten mit der damit verbundenen Verantwortung nicht in den allgemeinen Bereich des TV und wie sind diese von der Entgeltgruppe her dort zu bewerten?
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