Eingruppierung Vergabestelle
#1

Servus, ich hätte eine Frage zur Bewertung meiner Stelle. Und zwar habe ich vor Kurzem erfolgreich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde anschließend als Mitarbeiter der zentralen Vergabestelle bei uns übernommen. Ich bin der Erste bei uns der diese Stelle so besetzt, da es sie davor so nicht gab. Wir suchen seit ca. einem Jahr schon jemanden für die Stelle, haben aber keinen gefunden. Ursprünglich war die Stelle als EG 10 ausgeschrieben. Da ich ja nur bis EG 9a eingruppiert werden kann, dachte ich, dass ich dann logischerweise auch in 9a eingruppiert werde, da sich von den Aufgaben und dessen Zeitaufwand nichts ändert, sondern nur meine Qualifikation nicht einer EG 10 entspricht. Ich wurde schlussendlich in EG 6 eingruppiert mit der Begründung, dass Azubis ja generell nur mit EG 5 und EG 6 übernommen werden. Genug Kollegen von mir, die mit mir übernommen wurden, haben aber eine EG 8 oder auch 9a Stelle bekommen. Was sagt ihr dazu, kann man das so machen oder steht mir eine höhere Gruppierung zu und was könnte ich da machen?
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#2

Die Eingruppierung ergibt sich zwingend aus der auszuübenden Tätigkeit (§ 12 TVöD bzw. TV-L). Einen "Abschlag für Berufsanfänger" gibt es nicht. Was es in der Praxis durchaus gibt, dass die auszuübende Tätigkeit noch nicht die Wertigkeit einer höheren Entgeltgruppe entspricht, sprich "weniger anspruchsvolle Tätigkeiten" arbeitsvertraglich vereinbart werden. Einfach mal die tariflichen Regelungen zur einschlägigen Entgeltordnung anschauen.
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