08.02.2017, 15:26
Ich bin vor vielen Jahren direkt in BAT Vb Fallgruppe 1 a eingruppiert worden (liegt mir schriftlich so vor). Ist es überhaupt möglich, dass ich, als ich intern auf eine andere Stelle versetzt wurde ( im neuen Arbeitsvertrag steht Vergütungsgruppe Vb -ohne Angabe der Fallgruppe), plötzlich in Fallgruppe 1c sein sollte. 1c heißt ja Bewährungsaufstieg aus Vc .... ich war aber nie in Vc ....
Entgeltmäßig ist es ja gleich, außer jetzt bei einer Überleitung in die neue Entgeltordnung .....mögliche Überleitung in 9b ....
Entgeltmäßig ist es ja gleich, außer jetzt bei einer Überleitung in die neue Entgeltordnung .....mögliche Überleitung in 9b ....