Eingruppierung TVV
#1

Hallo,
habe eine Frage zur Eingruppierung im TVV.
Ich war jetzt bis Ende September in Entgeldgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert
Ich habe jetzt eine höher wertige Stelle im gleichen Unternehmen bekommen.
Dabei wurde ich jetzt in Entgeldgruppe 9 Stufe 1 eingruppiert.
Darf der Arbeitgeber, wenn ich im gleichen Unternehmen tätig bin, mir einfach die Stufe 3 streichen und mich wieder in Stufe 1 einstufen, wenn ich bereits in Stufe 3 gewesen bin?
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#2

Grundsätzlich ist das nicht richtig. Siehe § 5 Abs. 2a TV-V:
"(2a) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 wird der Arbeitnehmer der gleichen Stufe zugeordnet, die er in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht hat. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."

Soweit zuerst der Vertrag in der Entgeltgruppe 6 ausgelaufen ist und dann ein neuer Vertrag ab 1.10. geschlossen wurde kommt es auf die Details an ob dann Stufe 1 oder 3 korrekt ist.
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#3

Danke für die Antwort.
Ich hatte bereits schon mal einen Änderungsvertrag erhalten.
Hierbei wurde ich von Entgeldgruppe Stufe 5 auf Entgeldgruppe 6 jeweils in Stufe 1 übernommen.
Die Jahre wurden in Entgeldgruppe  6  übernommen.
Daher dürfte es laut § 5 TVV nicht sein, dass ich in meinem aktuellen Arbeitsvertrag meine aktuelle Stufe 3 nicht übernommen bekam.
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