23.10.2020, 16:08
Hallo,
habe eine Frage zur Eingruppierung im TVV.
Ich war jetzt bis Ende September in Entgeldgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert
Ich habe jetzt eine höher wertige Stelle im gleichen Unternehmen bekommen.
Dabei wurde ich jetzt in Entgeldgruppe 9 Stufe 1 eingruppiert.
Darf der Arbeitgeber, wenn ich im gleichen Unternehmen tätig bin, mir einfach die Stufe 3 streichen und mich wieder in Stufe 1 einstufen, wenn ich bereits in Stufe 3 gewesen bin?
habe eine Frage zur Eingruppierung im TVV.
Ich war jetzt bis Ende September in Entgeldgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert
Ich habe jetzt eine höher wertige Stelle im gleichen Unternehmen bekommen.
Dabei wurde ich jetzt in Entgeldgruppe 9 Stufe 1 eingruppiert.
Darf der Arbeitgeber, wenn ich im gleichen Unternehmen tätig bin, mir einfach die Stufe 3 streichen und mich wieder in Stufe 1 einstufen, wenn ich bereits in Stufe 3 gewesen bin?