Eingruppierung TVL in Tagesstätte für suchtkranke Menschen
#1

Guten Tag,

ich habe eine Kollegin, die eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber nicht in diesem Beruf bei uns eingestellt wird. Eingestellt wird sie als Mitarbeiterin in einer Tagesstätte für suchtkranke Menschen.
Sie selbst hat auf diesem Gebiet noch nie gearbeitet - 8 Jahre in der Eingliederungshilfe - als Quereinsteigerin - Pflegehilfskraft - nun soll sie mit TVL E4/Stufe 4 eingestellt werden.
Wir sehen aber, da sie eine abgeschlossene Ausbildung, die Kollegin in der E5 - ist das richtig?
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#2

"Wir sehen aber, da sie eine abgeschlossene Ausbildung, die Kollegin in der E5 - ist das richtig?"
Nein. E5 wäre nur bei einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit zu betrachten.

Da die übertragenen Aufgaben nicht beschrieben werden, ist unklar was die zutreffende Eingruppierung ist.
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