Was ist, wenn bei einer Neuanstellung einer Sachbearbeiterin beim Bauamt eine Eingruppierung in E9a trotz Hochschulstudium (1.staatsexamen Jura und Diplom Architektur) erfolgt? Ist dann nach einiger Zeit eine Neubewertung der Qualität der Tätigkeiten / Verantwortung / Selbständigkeit eine Eingruppierung in E9b oder später E9c möglich?
"Was ist, wenn bei einer Neuanstellung einer Sachbearbeiterin beim Bauamt eine Eingruppierung in E9a trotz Hochschulstudium (1.staatsexamen Jura und Diplom Architektur) erfolgt?"
Es hat sich die Person vermutlich auf eine Stelle E9a beworben.
"Ist dann nach einiger Zeit eine Neubewertung der Qualität der Tätigkeiten / Verantwortung / Selbständigkeit eine Eingruppierung in E9b oder später E9c möglich?"
Sie kann sich jeder Zeit auf höherwertige Stellen bewerben. Sie kann dem Arbeitgeber signalisieren, dass sie gerne höherwertige Tätigkeiten übernimmt. Wenn diese übertragen werden ist eine höhere Eingruppierung möglich.