04.08.2023, 13:53
Bei der Protokollerklärung zur Eingruppierung im TVÖD Sue steht unter Nr. 13 folgendes:
13. Unter die Entgeltgruppe S 14 fallen auch Beschäftigte mit dem Abschluss Diplompädagogin / Diplompädagoge, Erziehungswissenschaftlerin / Erziehungswissenschaftler (Bachelor / Master) oder Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge (Bachelor / Master), die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten von Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung ausüben, denen Tätigkeiten der Entgeltgruppe S 14 übertragen sind.
Kann dies analog auf niedrigere Gruppen, beispielsweise die S12 übertragen werden, wenn die Stelle der S12 entspricht?
13. Unter die Entgeltgruppe S 14 fallen auch Beschäftigte mit dem Abschluss Diplompädagogin / Diplompädagoge, Erziehungswissenschaftlerin / Erziehungswissenschaftler (Bachelor / Master) oder Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge (Bachelor / Master), die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten von Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung ausüben, denen Tätigkeiten der Entgeltgruppe S 14 übertragen sind.
Kann dies analog auf niedrigere Gruppen, beispielsweise die S12 übertragen werden, wenn die Stelle der S12 entspricht?