Eingruppierung - Stellenbewertung
#1

Hallo zusammen!

Für einige unserer Stellen wurden im letzten Jahr (September) Gespräche bzgl. Stellenbeschreibung zwischen Sachbearbeiter und einer externen Firma geführt. Aufgrund mehrerer Umstände liegen die Bewertungen nun erst vor und es kommt zu Höhergruppierung. Könnt ihr mir sagen, zu wann höhergruppiert werden muss? Rückwirkend zu September - es werden die Aufgaben schließlich mindestens seit dann ausgeführt.

Herzlichen Dank für Eure Hilfe
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#2

Es kommt darauf an. Wurden die wahrzunehmenden Tätigkeiten erhoben oder die tatsächlich wahrgenommenen Tätigkeiten? Wenn die wahrzunehmenden Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen sind dann ist muss die Eingruppierung Rückwirkend (ab Übertragung der Tätigkeit [bei vorliegen der persönlichen Voraussetzungen für diese Eingruppierung]) vorgenommen werden. Hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung ist ggf. die tarifliche Ausschlussfrist zu beachten.

Soweit die tatsächlich wahrgenommene Tätigkeit erhoben wurde kommt es auf die tatsächliche Übertragung an. Diese kann ggf. auch erst jetzt oder in Zukunft erfolgen.
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#3

Die Tätigkeiten wurden zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschreibung auch schon ausgeübt. Es wurde auch Ende letzten Jahres ein Höhergruppierungsantrag gestellt bzgl der Ausschlussfrist. Ich habe leider kaum Ahnung auf diesem Gebiet... Haben Sie rechtliche Grundlagen für mich?
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#4

Entscheidend ist wann diese höherwertigen Tätigkeiten übertragen wurden. Dabei ist wichtig, dass die Person dazu befugt war. Dies trifft auf den Fachvorgesetzten meist nicht zu. Die reine Ausübung der Tätigkeit ist grundsätzlich nicht eingruppierungsrelevant.

Ein reiner Höhergruppierungsantrag unterbricht die tarifliche Ausschlussfrist nicht. War es ein Höhergruppierungsantrag wegen der Emtgeltordnung und mit die Bitte die Eingruppierung zu überprüfen?
Manchen Arbeitgebern reicht auch ein solcher Antrag um die Ausschlussfrist zu umgehen. Zur Praxis ggf. den PR ansprechen.
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#5

Sind die Höhergruppierungen aufgrund der EGO erfolgt durch entsprechende Anträge, dann wird rückwirkend zum 01.01.2017 hochgruppiert. Das war der Zeitpunkt, ab dem die neue Entgeltordnung gilt.
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