Eingruppierung Stellenbeschreibung Bauhof
#1

Hallo,
Es geht um die Eingruppierung auf dem Bauhof.

Meine Frage nach was genau geht es in der EG??

Wenn ich Brunnenbauer gelernt und abgeschlossen habe mit 3 Jahre Ausbildung, steht mir dann die Eg.5 zu, weil ich eine abgeschlossene Ausbildung habe ? Oder sind es die Merkmale die für einfachen handwerkliche Tätigkeiten im VKA stehen, nach denen ich gehen muss?
Oder habe ich nur Anspruch auf die EG.5 wenn ich auch nur zu 50% als Brunnenbauer arbeite Anspruch ? Das ist alles so schwammich erklärt.

Kann mir das einer kurz und knapp mal erläutern. Icon_eek Icon_eek
Vielen Dank Gruß
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#2

Grundsätzlich bekommt man die höchste Entgeltgruppe die mindestens 50% der Arbeitsvorgänge abdeckt.
Voraussetzung für die E5 nach Entgeltordnung TVöD (ggf. gibt es noch ergänzende bezirkliche Regelungen) ist "Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden."

Es reicht also nicht die Berufsausbildung, es muss auch eine entsprechende Tätigkeit sein.

Es kommt also auf die übertragenen Tätigkeiten an.
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#3

Vielen Dank ,
Das heißt wenn ich es recht verstehe, arbeite ich zu 50% im Erdbau bzw.Tiefbau alles was zu meinen gelernten Beruf dazu gehört(.dann würde mir die LG.5 zustehen). Arbeite ich aber zu 50% in Grünflächenpflege, dann eher nicht ?
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#4

Wenn du 50% in deinem Ausbildungsberuf und 50% in Grünflächenpflege arbeitest wäre es E5. Nun gehört nicht jeder Erdbau zwingend zum Bereich des Berufs. Hängt immer von den Details ab und der Abgrenzung der Arbeitsvorgänge.
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#5

Aha verstehe kommt also auch darauf an sicher was in meiner stellenbeschreibung steht und der Prozent Anteil in welcher Tätigkeiten!
Eine Frage noch zur Stellenbeschreibung die ich bekommen habe..muss die Tätigkeit in Prozent aufgelistet sein?
ist bei mir nicht der Fall hatte mich sehr gewundert.
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#6

Nein der Arbeitgeber muss diese Zeitanteile nicht in einer Stellenbeschreibung dir aushändigen. Auch muss die Stellenbeschreibung nicht Arbeitsvorgänge abbilden. Der Arbeitgeber muss dir natürlich sagen was du machen sollst. Daraus ergeben sich dann ggf. auch die Zeitanteile. Ggf. wäre halt von dir darzulegen, dass tatsächlich höhere Anteile der Arbeiten einer höheren Entgeltgruppe vorliegen.
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#7

Hallo zusammen also bei mir war es so , ich habe mich als Facharbeiter beworben (abgeschlossene Ausbildung mit Gesellenbrief) durch das Auswahlverfahren wurde ich genommen! Meine derzeitige Tätigkeit entspricht aber nur zu 20% meines erlernten Berufs, dennoch wurde ich mit E5/1 eingestellt da der Gesellenbrief als Fachkraft zählt. Schöne Grüße
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#8

Was aber keine tarifliche Begründung ist. Entweder rechtfertigen weitere Aufgaben die E5 oder der Arbeitgeber bezahlt übertariflich.
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#9

Ja genau das denken die meisten ...das eine abgeschlossene Ausbildung gleich eine LG.5 ist.bei der Stellenausschreibung wurde eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangt...Und einen Führerschein von 7,5t.weil ja das ganze Jahr ein Transporter geführt wird...Aber warum wurde das der Stellenausschreibung zugefügt was spielt das für eine Rolle.

Muss eigentlich eine Stellenbeschreibung vom Arbeitnehmer unterschrieben werden und wenn ja ...ich unterschreibe verflichte ich mich damit genau diese Aufgaben auszuführen ?
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#10

Eine Unterschrift ist grundsätzlich nicht erforderlich. Dee AG kann aber verlangen, dass die Kenntnisnahme durch Unterschrift dokumentiert wird. Der Arbeitgeber kann im Rahmen der vertraglichen Vorgaben und in Anwendung seines Direktionsrecht vorgeben, welche Tätigkeiten gemacht werden.
Wenn der Arbeitgeber zulässige Abweichungen von der Tätigkeitsbeschreibung verlangt sind diese Abweichungen zulässig.
Eine Unterschrift ohne Einschränkung unter eine Arbeitsplatzbeschreibung kann eine Vertragsänderung sein. Ggf. also auch zu einer Änderung der Eingruppierung führen. U.a. deshalb ggf. nur Kenntnisnahme quittieren.
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#11

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten Icon_wink
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